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-Herr Zagrodnik zeigt den Geltungsbereich u. Baugrenze im Bebauungsplan An der Gartenbreite, Vermarktung über Stadtwerke als allgemeines Wohngebiet, Ortstypik wird eingehalten, ein Teilbereich des Bebauungsplanes befindet sich in Privateigentum

-Unterlagen liegen z. Z. aus, Bebauungsplan regelt nicht die Grundstücksgröße, daher Anzahl Wohnhäuser/Einfamilienhäuser noch offen

-Einreichung Satzungsbeschluss zum Planungsrecht bei Stadtrat, Straße neu ab der Gartenbreite Orts auswärts, Einschränkungen u. Verkehr von Baustellenfahrzeugen in Kauf nehmen

-Vorlage 034/2021 im Vorfeld einstimmig angenommen

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

3x

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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