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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 3 und 4 dargestellten Stellungnahmen aus der freiwilligen, frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit in dem Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“, OT Minsleben mit integrierter örtlicher Bauvorschrift berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 70An der Gartenbreite“, OT Minsleben mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 25.03.2021 wird mit der beigefügten Begründung gebilligt.
  3. Der Entwurf mit der Begründung i. d. F. vom 25.03.2021 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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