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ALLRIS® Office Integration 3.9.2
  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 5 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 04 „Im Bodengarten“, 3. Änderung, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der gemäß §§ 13, 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 04 „Im Bodengarten“, 3. Änderung, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. vom 14.12.2020 als Satzung beschlossen. Die Begründung mit der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie die Schallimmissionsprognose und die Stellungnahme „aktive Lärmschutzmaßnahme“ sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

                  

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Art der Aufgabe:

 

Freiwillige Aufgabe

x

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

x

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

x

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

x

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

x

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

x

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

x

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

x

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

x

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

x

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

x

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

 

 

                   

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Begründung:

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für bis zu 11 Wohngebäuden. Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes sowie die Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen ermöglicht die Anwendbarkeit des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

Der Geltungsbereich betrifft eine 6.000 m² große Teilfläche des seit 1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 04 „Im Bodengarten“. Die bisher für den Änderungsbereich festgesetzten Nutzungen konnten nicht realisiert werden. Als Art der Nutzung ist bisher eine Beherbergungseinrichtung vorgesehen, diese soll zu Gunsten der genannten Wohnnutzung aufgegeben werden. Daher soll nun das Maß der baulichen Nutzung verändert werden, die Geschosszahl wird von 2 - 3 Vollgeschossen auf 1 - 2 Vollgeschosse herabgesetzt. Die Baufelder werden entsprechend der vorgesehenen inneren Erschließungsstraße angepasst. Weiterhin soll die GRZ bei den südlichen Grundstücken von 0,4 auf 0,3 herabgesetzt werden.

Am 24.10.2019 hat der Stadtrat im Beschluss Nr. 111/2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Im Bodengarten“, 3. Änderung, gebilligt und die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 09.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.12.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17.01.2020 aufgefordert. Der Entwurf wurde nach Eingang der Stellungnahmen entsprechend überarbeitet. Im Beschluss Nr. 053/2020 hat der Stadtrat am 24.09.2020 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Im Bodengarten“, 3. Änderung, gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, die Unterlagen zum erneuten Entwurf vom 12.10.2020 bis einschließlich 13.11.2020 einzusehen. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.10.2020 aufgefordert bis zum 20.11.2020 Stellung zu nehmen.

Die dazu eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 5 dargestellt und im Folgenden kurz skizziert.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange merkte das Bauordnungsamt / Vorbeugender Brandschutz (Stellungnahme Anlage 5, Nr. 5.4) an, die Löschwasserversorgung mit genannten Hinweisen sicherzustellen. Dem wurde Folge geleistet. Die Löschwasserversorgung im Plangebiet ist damit sichergestellt. Seitens des Umweltamtes / Untere Wasserbehörde – SG Abwasser (Stellungnahme Anlage 5, 5.6) wurden Bedenken hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung geäußert. Nach Abstimmung mit dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Reduzierung der Einleitmengen ist eine schadlose Ableitung des Niederschlagswassers möglich. Das Umweltamt / Untere Immissionsschutzbehörde verwies in seiner Stellungnahme (Anlage 5, 5.7) auf den Lärmschutz im Außenwohnbereich, woraufhin eine redaktionelle Überarbeitung der Begründung erfolgte. Weiterhin wurde der Hinweis des Umweltamtes / Untere Naturschutzbehörde (Stellungnahme Anlage 5, 5.8) zur Ausführung von Baggerarbeiten in die Planzeichnung aufgenommen. Aufgrund der Anmerkung durch den Landkreis Harz bzgl. der Festsetzungen erforderlicher Erschließungsmaßnahmen wurde die Darstellung des geplanten Leitungsrechts im Plan ergänzt. Auch die Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt bzgl. der Baugrunduntersuchungen auf Grund der differenzierten geologischen Verhältnisse, wurden zur Kenntnis genommen und werden rechtzeitig durch den Investor durchgeführt.

Hauptkritikpunkt der Bürger (Stellungnahmen Anlage 5, Nr. 45 und 46) ist die Durchführung des vorliegenden Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB. Hierbei wurde auf den Beschluss des Stadtrates vom 02.07.2020 über die Resolution zum Klimanotstand Bezug genommen. Dieser hat jedoch keine Auswirkung auf den Bebauungsplan Nr. 04 ", 3. Änderung, da es sich bei dem aktuellen Beschluss um eine Grundlage handelt aus der im weiteren Verlauf eine Vorlage erarbeitet wird, die neben klimaschutzrechtlichen auch wirtschaftliche und soziale Belange in ihrer Komplexität berücksichtigt. Eine pauschalisierte Klimaunverträglichkeit durch die fehlende Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren kann zudem nicht abgeleitet werden. So wurde u. a. der Anteil der versiegelbaren Fläche im Rahmen der 3. Änderung herabgesetzt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 1992 behandelt.

 

Darüber hinaus waren redaktionelle Änderungen der Planunterlagen erforderlich.

Die vorgetragenen Stellungnahmen und deren Auswirkungen berühren die Grundzüge der Planung jedoch nicht, sodass keine nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich ist.

Somit erfüllt die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Im Bodengarten“, 3. Änderung, vom 14.12.2020 die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.

 

                   

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Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

  1. Planzeichnung i. d. F. vom 14.12.2020
  2. Begründung i. d. F. vom 14.12.2020
  3. Schallimmissionsprognose vom 15.05.2020
  4. Stellungnahme aktive Lärmschutzmaßnahme öko-control GmbH vom 20.04.2020

5.  Behandlung der Stellungnahmen (Stand: 15.12.2020)

                    

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