Begründung:
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für bis zu 11 Wohngebäuden. Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes sowie die Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen ermöglicht die Anwendbarkeit des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Der Geltungsbereich betrifft eine 6.000 m² große Teilfläche des seit 1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 04 „Im Bodengarten“. Die bisher für den Änderungsbereich festgesetzten Nutzungen konnten nicht realisiert werden. Als Art der Nutzung ist bisher eine Beherbergungseinrichtung vorgesehen, diese soll zu Gunsten der genannten Wohnnutzung aufgegeben werden. Daher soll nun das Maß der baulichen Nutzung verändert werden, die Geschosszahl wird von 2 - 3 Vollgeschossen auf 1 - 2 Vollgeschosse herabgesetzt. Die Baufelder werden entsprechend der vorgesehenen inneren Erschließungsstraße angepasst. Weiterhin soll die GRZ bei den südlichen Grundstücken von 0,4 auf 0,3 herabgesetzt werden.
Am 24.10.2019 hat der Stadtrat im Beschluss Nr. 111/2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Im Bodengarten“, 3. Änderung, gebilligt und die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 09.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.12.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17.01.2020 aufgefordert. Der Entwurf wurde nach Eingang der Stellungnahmen entsprechend überarbeitet. Im Beschluss Nr. 053/2020 hat der Stadtrat am 24.09.2020 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Im Bodengarten“, 3. Änderung, gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, die Unterlagen zum erneuten Entwurf vom 12.10.2020 bis einschließlich 13.11.2020 einzusehen. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.10.2020 aufgefordert bis zum 20.11.2020 Stellung zu nehmen.
Die dazu eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 5 dargestellt und im Folgenden kurz skizziert.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange merkte das Bauordnungsamt / Vorbeugender Brandschutz (Stellungnahme Anlage 5, Nr. 5.4) an, die Löschwasserversorgung mit genannten Hinweisen sicherzustellen. Dem wurde Folge geleistet. Die Löschwasserversorgung im Plangebiet ist damit sichergestellt. Seitens des Umweltamtes / Untere Wasserbehörde – SG Abwasser (Stellungnahme Anlage 5, 5.6) wurden Bedenken hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung geäußert. Nach Abstimmung mit dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Reduzierung der Einleitmengen ist eine schadlose Ableitung des Niederschlagswassers möglich. Das Umweltamt / Untere Immissionsschutzbehörde verwies in seiner Stellungnahme (Anlage 5, 5.7) auf den Lärmschutz im Außenwohnbereich, woraufhin eine redaktionelle Überarbeitung der Begründung erfolgte. Weiterhin wurde der Hinweis des Umweltamtes / Untere Naturschutzbehörde (Stellungnahme Anlage 5, 5.8) zur Ausführung von Baggerarbeiten in die Planzeichnung aufgenommen. Aufgrund der Anmerkung durch den Landkreis Harz bzgl. der Festsetzungen erforderlicher Erschließungsmaßnahmen wurde die Darstellung des geplanten Leitungsrechts im Plan ergänzt. Auch die Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt bzgl. der Baugrunduntersuchungen auf Grund der differenzierten geologischen Verhältnisse, wurden zur Kenntnis genommen und werden rechtzeitig durch den Investor durchgeführt.
Hauptkritikpunkt der Bürger (Stellungnahmen Anlage 5, Nr. 45 und 46) ist die Durchführung des vorliegenden Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB. Hierbei wurde auf den Beschluss des Stadtrates vom 02.07.2020 über die Resolution zum Klimanotstand Bezug genommen. Dieser hat jedoch keine Auswirkung auf den Bebauungsplan Nr. 04 ", 3. Änderung, da es sich bei dem aktuellen Beschluss um eine Grundlage handelt aus der im weiteren Verlauf eine Vorlage erarbeitet wird, die neben klimaschutzrechtlichen auch wirtschaftliche und soziale Belange in ihrer Komplexität berücksichtigt. Eine pauschalisierte Klimaunverträglichkeit durch die fehlende Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren kann zudem nicht abgeleitet werden. So wurde u. a. der Anteil der versiegelbaren Fläche im Rahmen der 3. Änderung herabgesetzt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 1992 behandelt.
Darüber hinaus waren redaktionelle Änderungen der Planunterlagen erforderlich.
Die vorgetragenen Stellungnahmen und deren Auswirkungen berühren die Grundzüge der Planung jedoch nicht, sodass keine nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich ist.
Somit erfüllt die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Im Bodengarten“, 3. Änderung, vom 14.12.2020 die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.