Begründung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2015 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ formell eingeleitet und damit der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung i. d. F. v. 10.08.2015 in dieser öffentlichen Sitzung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB bestimmt. Ziel des Bebauungsplans Nr. 49 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sieben Mehrfamilienhäusern mit maximal sechs Wohnungen je Wohngebäude und acht Einzelhäusern mit maximal zwei Wohnungen je Gebäude zu schaffen. Die Wiedernutzbarmachung/Nachverdichtung dieser Fläche für Wohnungsbauvorhaben entspricht den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt Wernigerode und leitet sich aus dem im Jahr 2013 durchgeführten Architekturwettbewerb des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr „MUT ZUR LÜCKE - MUT ZU NEUEM“ ab.
Mit dem Vorhaben soll der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen dieser Segmente in Wernigerode nachgekommen werden. Das Vorhaben entspricht dabei den Zielen und Grundsätzen der Landes- sowie der Regionalplanung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 erfolgt für den überwiegenden Teil des Geltungsbereiches die Festsetzung eines Wohngebietes. Dies widerspricht der Darstellung des derzeit gültigen Flächennutzungsplans, der im Geltungsbereich Fläche für Gemeinbedarf festschreibt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann jedoch „ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.“
Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 06.10.2015 bis einschließlich 06.11.2015 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Von der Öffentlichkeit wurden zum Entwurf zahlreiche Anregungen abgegeben. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.09.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 26.10.2015 aufgefordert.
Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte mit dem Stadtratsbeschluss 098/2018 in öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 27.09.2018.
Dem Abwägungsergebnis nach, sind entsprechende Änderungen der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen und der Begründung erfolgt.
Die Wesentlichen waren:
- Klarstellende Regelung zur Nichtanwendung der Altstadtsatzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans
- Darstellungen an der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage bzgl. der Zu- und Abfahrt und der Rampe
- Darstellungen an der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage bzgl. der Schallschutzmaßnahmen
- Änderung der Planzeichnung/Textlichen Festsetzung und Begründung zu den weiteren Schallschutzmaßnahmen
- Festsetzung zum Beweissicherungsverfahren durch eine auflösende Bedingung
- Festsetzungen im WA 1 zur maximalen Tiefe der Sohle des Kellergeschosses
Weiterhin sind redaktionelle Änderungen der Planunterlagen erfolgt. Die Auswirkungen des Abwägungsergebnisses erforderten eine nochmalige Billigung des Entwurfes und eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich wurde.
Mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 21.02.2019 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ i. d. F. vom 20.12.2018 erneut öffentlich behandelt und nach § 13, § 13 a BauGB aufgestellt. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gemäß
§ 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs.2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme in der Zeit vom 08.04.2019 bis einschließlich 15.05.2019 gegeben. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt waren, wurde gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zum überarbeiteten Planentwurf gegeben.
Im Ergebnis erfolgte eine Auswertung der Messwerte bis 12/2019 durch die HGN Beratungsgesellschaft mbH. Ebenso erfolgte eine Gesamtbewertung der Hinweise und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen bzgl. der hydrogeologischen Verhältnisse. Anpassungen erfolgten in den textlichen Festsetzungen zur Anzahl der in das Beweissicherungsverfahren einzubeziehenden Gebäude und um weitere dem Verständnis dienende redaktionelle Änderungen. Die Begründung wurde um die Aussagen aus der Fortschreibung des hydrogeologischen Gutachtens ergänzt.
Weiteren Hinweisen zur Konkretisierung der Gebäudesohle für die baulichen Anlagen im WA 1 und 2, zur Zulässigkeit von Kleinkinderspielplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der Festsetzungen zum Immissionsschutz (hier Anpassungen zur besseren Verständlichkeit und zur Einhausung der Tiefgarageneinfahrt entsprechend der Schallschutzanforderungen) wurde nachgegangen.
Darüber hinaus waren weitere redaktionelle Änderungen der Planunterlagen erforderlich. Die vorgetragenen Stellungnahmen und deren Auswirkungen führten indes nicht zu einer Änderung der Planung im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB. Somit erfüllt die vorliegende Fassung des Bebauungsplans Nr. 49 „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ i. d. F. vom 23.09.2020 die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
1. Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungstabellen, Stand: 23.09.2020)
2. Planzeichnung inkl. textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschrift i. d. F. vom 23.09.2020
3. Begründung i. d. F. vom 23.09.2020
4. Verkehrsuntersuchung i. d. F. v. 09/2016
5. Schallimmissionsprognose d. F. v. 09.11.2016
6. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. v. 01.09.2017
7. Hydrogeologisches Gutachten i. d. F. v. 30.04.2018
8. Fortschreibung Hydrogeologisches Gutachten 30.04.2020