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Herr Zagrodnik schildert noch einmal den Werdegang vom Wettbewerb „Mut zur Lücke“ 2013 bis zum erneuten Aufstellungs- und Billigungsbeschluss 2019. Es wurden umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. Die Messreihen beim Grundwasser wurden bis 12/2019 verlängert und damit insgesamt ca. 4 1/2 Jahre durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine unvertretbaren Risiken für die umliegende Bebauung zu erwarten sind. Änderungen zur Beweissicherung wurden vorgenommen.

 

Herr Winkelmann fragt zur Beweissicherung, da die Anwohner der Walther-Rathenau-Straße Schäden an ihren Häusern befürchten, wenn durch den Bau der Tiefgarage der Grundwasserspiegel abgesenkt wird. Herr Zagrodnik antwortet, dass die Lage der Tiefgarage laut Gutachten keine Veränderung der Grundwassersituation erwarten lässt.

 

Herr Ogroske von der HGN Beratungsgesellschaft, die das Hydrogeologische Gutachten erarbeitet hat, führt aus, dass die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch die Tiefgarage extrem gering ist. Die Untersuchungen müssen natürlich weitergehen.

 

Herr Bergmann möchte wissen, ab wann die Stadt nicht mehr verantwortlich ist. Herr Zagrodnik informiert, dass die Stadt mit dem Verkauf des Grundstücks aus der Verantwortung heraus ist. Weiterführende Verpflichtungen können u. a. aufgrund der Kommunalgesetzgebung nicht gewährt werden. Der Ausschuss befürwortet diese Regelung ausdrücklich.

 

Herr Jörn hat eine Frage zur Breite des Fahrradweges, die von Herrn Zagrodnik beantwortet wird. Bis zur Aufweitung im Einmündungsbereich Walther-Rathenau-Straße ist der Weg entsprechend der Maße (3,00 m) anzulegen.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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