Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Am Galgenberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im nördlichen Stadtgebiet zwischen den Straßen „Zaunwiese“ und „Am Galgenberg“ und umfasst eine Fläche von 5.951m². Es ist gekennzeichnet durch eine brachliegende Grünfläche (ehem. Wiesenfläche mit Gehölzbestand), die im Westen an eine Bebauungsreihe des „August-Bebel-Platzes“ grenzt. Bei den angrenzenden Bebauungen handelt es sich um eine überwiegend 1 bis 2-geschossige Bebauung.
Planungsanlass ist, diese brachliegende Wiesenfläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Beabsichtigt ist die Nachverdichtung mit der Errichtung einer Wohnbebauung in Form von Ein- und Mehrfamilienhäuser im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht.
Die innerörtliche Lage des Bebauungsplangebietes sowie die Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Flächen ermöglicht die Anwendbarkeit des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Er erfüllt die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung, weil er der Nachverdichtung dient und weniger als 20.000m2 anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Die Vereinfachung liegt im Wegfall der herkömmlichen Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 sowie dem Umweltbericht nach § 2 a. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Der räumliche Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Am Galgenberg“ ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode als Wohnbaufläche dargestellt. Somit wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurde eine Schallimmissionsprognose durchgeführt, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet verschiedene Emissionsquellen (Gewerbegebiet Gießerweg im Westen, Gewerbegebiet Zaunwiese im Osten sowie Straßenverkehrslärm) befinden. Ziel der Untersuchung war die Schallimmissionen, die auf das geplante Gebiet einwirken, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Anlehnung an die DIN 18005 zu ermitteln. Im Ergebnis kann unter Berücksichtigung entsprechender Schutzmaßnahmen eine wohnverträgliche Nutzung gewährleistet werden. Negative Auswirkungen ergeben sich nicht.
Der betroffenen Öffentlichkeit kann zum Bebauungsplanentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird die Form der öffentlichen Auslegung gewählt.
Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlage 1 – Bebauungsplan Nr. 72 „Galgenberg“ i. d. F. vom 15.09.2020, Planzeichnung, Entwurf
Anlage 2 – Bebauungsplan Nr. 72 „Galgenberg“ i. d. F. vom 11.09.2020, Begründung, Entwurf
Anlage 3 – Schallimmissionsprognose für die geplante Wohnbebauung in der Straße am Galgenberg in Wernigerode, Stand 01.10.2019