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Bau- und Umweltausschuss: 6 Ja, einstimmig

 

Herr Rudo erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Schatz fragt, ob die Möglichkeit besteht darauf hinzuwirken, dass in diesen neuen Baugebieten tatsächlich Wohnbebauung umgesetzt wird und keine Ferienwohnungen entstehen.

 

Herr Rudo antwortet, dass die Möglichkeit grundsätzlich besteht und pflichtet Herrn Schatz bei, dass dies auch umgesetzt werden sollte.

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 72 „Am Galgenberg“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 15.09.2020 wird mit der beigefügten Begründung gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 11.09.2020 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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