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Herr Labbow informiert, dass sein Grundstück, August-Bebel-Platz 10, an der zu bebauenden Fläche angrenzt. Er hat Sorge bezüglich der Zufahrt und der Parkplätze.

 

Frau Ehelebe stellt die Beschlussvorlage vor. Auf der Fläche sollen Ein- und Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Der B-Plan wird im beschleunigte Verfahren aufgestellt; eine Schallimmissionsprognose wurde durchgeführt. Als Abgrenzung wird im westlichen Teil eine Hecke gepflanzt. Zwei Bäume an der Straße Am Galgenberg (Weißdorn und Nussbaum) werden erhalten. Die betroffene Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich an der öffentlichen Auslegung zu beteiligen.

 

Herrn Winkelmann gefällt, dass die Hecke als Abgrenzung gepflanzt wird.

 

Herr Schöll fragt bezüglich der Bäume, was abgängig bedeutet. Frau Wichmann erklärt, dass diese nicht mehr zu halten waren. Frau Ehelebe erklärt, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13 a der Investor nicht verpflichtet ist Nachpflanzungen zu tätigen. Die Baumschutzsatzung gilt dennoch, Ausgleichspflanzungen sind entsprechend zu tätigen.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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