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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die förmliche Festsetzung des Stadtgebietes „Hasserode“ entsprechend der in der Anlage 1 beigefügten Gebietsabgrenzung (Lageplan) als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.

        

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Finanzielle Auswirkungen:

Vorläufig keine

Durch die Festsetzung des Fördergebietes entstehen zunächst keine Kosten. Durch folgende Einzelmaßnahmen im Fördergebiet können in den kommenden Jahren Kosten auf die Stadt Wernigerode zukommen. Die Stadt Wernigerode hat hierbei einen Eigenanteil i. d. R. von 1/3 der Gesamtkosten zu tragen.

        

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Begründung:

Bund und Länder haben sich im Frühjahr 2020 darauf geeinigt, die Städtebauförderung neu zu strukturieren. Das bedeutet, alle bestehenden Programme laufen aus und werden durch neue ersetzt.

 

Ein zukünftiger Investitionsschwerpunkt wird in dem Stadtteil Hasserode gesehen. Hasserode soll in die neue Förderkulisse „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ aufgenommen werden. In diesem Förderprogramm sind unter anderem die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms enthalten. Allerdings geht es im Sinne der nachhaltigen Erneuerung darüber hinaus und setzt einen weiteren Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zum Zwecke des Wohnungsneubaus. Von besonderer Bedeutung für das Stadtumbaugebiet Hasserode werden außerdem folgende Punkte sein:

-          Die Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen

-          Die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung

 

Für die Stadt Wernigerode ist die Aufnahme in eines der neuen Städtebauförderprogramme mit der Notwendigkeit eines Stadtratsbeschlusses verbunden, in dem die Gebietskulisse parzellenscharf festgelegt wird. Die Festsetzung dieser Gebietskulisse ist Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage. Konkrete Maßnahmen unterliegen separaten Beschlussvorlagen. Die Antragstellung für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm muss bis zum 30.11.2020 erfolgen.

 

Die Erarbeitung zukünftiger Maßnahmen und Investitionsschwerpunkte wird Gegenstand der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes und der politischen Diskussion sein.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen

  1. Abgrenzung Lageplan
  2. Missstände- und Potenzialplan
  3. Arbeitsbericht
  4. Vorläufiges Inhaltsverzeichnis

        

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