Begründung:
Seit 1994 besteht in der Stadt Wernigerode ein Stadtbussystem, das seitdem erfolgreich betrieben wird. Der Landkreis Harz ist als Aufgabenträger für die Finanzierung des ÖPNV zuständig, die Stadt Wernigerode beteiligt sich seit Jahren an der Finanzierung des Citybussystems (partnerschaftliche Finanzierung).
Der Landkreis Harz bestellt die gemeinsam mit der Stadt Wernigerode definierten Verkehrsleistungen, die HVB erbringt diese im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA).
Bis zum Jahr 2017 betrug die Beteiligung der Stadt Wernigerode aufgrund einer Vereinbarung 297.000,- € pro Jahr. Auf einen Folgevertrag konnte sich bisher nicht geeinigt werden. Grund hierfür war, dass die Stadt Wernigerode das bestehende Angebot auf Grund der hohen Verkehrsnachfrage / Daseinsvorsorge im Sinne des § 2 Abs.1 ÖPNVG LSA als originäre Aufgabe des Landkreises ansah und Zuschüsse der Stadt in das Hatix-System (300.000 €) in der Vergangenheit nicht berücksichtigt worden waren. Weiterhin bestand hinsichtlich der Höhe der anzusetzenden Kosten des Stadtverkehrs, der anzusetzenden Erlöse sowie in Bezug auf die Anrechnung der vom Land gewährten Förderung gem. § 8 ÖPNV-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt seither Uneinigkeit. Seit 2018 erfolgte daher zunächst eine jährliche Pauschalzahlung durch die Stadt Wernigerode für den Citybusverkehr Wernigerode i.H.v. 120.000,- € an den Landkreis Harz im Hinblick auf eine noch abzuschließende neue Vereinbarung.
Entsprechend der Empfehlung des vom Landkreis beauftragten Gutachters wurden die Gespräche zur Erzielung einer gütlichen Einigung wieder aufgenommen. Die folgenden Arbeitsergebnisse stellen den aktuellen Sachstand dar, der für beide Seiten jeweils mit Kompromissen verbunden ist.
Anzusetzende Kosten des Stadtverkehrs:
Die Sollkosten des Citybusverkehrs setzen sich anteilig aus Fahrplanstunden, Fahrplankilometer, Anzahl der Busse und einer prozentualen Fixkostenpauschale (nach Anteil FKm) zusammen und betragen insgesamt 2.976.022,70 €.
Einnahmeanteile / Erlöse:
Hierzu zählen die Bareinnahmen aus dem Stadtverkehr, Einnahmen aus HATIX-Zahlungen der WTG (über die Harz-AG), Förderung der SV-Satzung, § 148 SGB und sonstigen Erlösen nach Angaben der HVB, die der Stadt Wernigerode zuzuordnen sind. Demnach sind Einnahmen i.H.v. 1.545.448,92 €
anzusetzen.
§ 8 Mittel gem. ÖPNV-Gesetz Sachsen-Anhalt:
Anteilig für den Citybusverkehr in Wernigerode können auf Grundlage der Beförderungsfälle, Fahrplankilometer, Einwohner und Fläche der Stadt 853.535,90 €
geltend gemacht werden.
Alle Umrechnungsfaktoren richten sich dabei nach den Vorgaben des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Die gemeinschaftlich zu finanzierende Summe i.H.v. 577.037,88 € ist nunmehr auf Stadt Wernigerode und Landkreis Harz zu verteilen.
Verteilerschlüssel:
Bei der Ermittlung des Verteilerschlüssels wird berücksichtigt, dass aufgrund des sehr hohen Anteils an Beförderungsfällen in Wernigerode (260% höhere Verkehrsnachfrage) auch der Anteil an Daseinsvorsorge durch den Landkreis Harz anerkannt wird. Somit wird eine Verteilung von 33% (Wernigerode) zu 67% (Landkreis Harz) vorgeschlagen.
Fazit:
Der eingebrachte Vorschlag stellt eine Kompromisslösung für beide Parteien dar und findet in den Verhandlungen kaum noch weiteren Verhandlungsspielraum. Zahlen und Berechnungsmethode liegen beiden Partnern transparent und nachvollziehbar vor. Eine Fortschreibung für die Folgejahre ist problemlos und planbar möglich. Der Stundentakt nach Schierke findet in dieser Berechnung explizit keine Berücksichtigung.
Für den Fall, dass der Vorschlag in den politischen Gremien der Stadt Wernigerode oder des Landkreises Harz keine Mehrheit findet, wäre neben einem streitigen Verfahren nur noch ein kosten- und zeitintensives Schiedsverfahren mit ungewissem Ausgang erfolgversprechend.
Gaffert
Oberbürgermeister