Frau Albrecht führt in die Beschlussvorlage ein. Neben dem Tages- und Nachtaufenthalt soll auch ein Nachtasyl angeboten werden. In den Wintermonaten können die Personen nachts nicht ausgewiesen werden; tagsüber dürfen sie sich jedoch nicht im Haus aufhalten.
Frau Albrecht informiert weiter, dass der Sicherheitsdienst in den Wintermonaten in der Zeit von 19:00 bis 04:00 Uhr und von 06:00 bis 08:00 Uhr eingesetzt wird; in den Sommermonaten von 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr sowie 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes erfolgt, da sich einige Hausbewohner nicht an die Hausordnung halten.
Das Nachtasyl soll in den Wintermonaten (Oktober bis April) ab 19:00 Uhr und in den Sommermonaten (April bis Oktober) ab 20:00 Uhr ermöglicht werden.
Für Herrn Winkelmann wäre es auch angebracht, über eine andere Örtlichkeit für das Übergangswohnheim nachzudenken. Seiner Ansicht nach stünde z.B. das Gebäude der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Kohlgartenstraße zur Wahl.
Weiterhin merkt er an, dass der Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes sehr teuer ist. Er plädiert ebenfalls dafür, dass im Übergangswohnheim keine Luxusausstattung vorgehalten werden muss – eine einfache Ausstattung ist ausreichend.
Laut Frau Albrecht wurde diese Idee bereits mehrfach ausführlich diskutiert. Das Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales arbeitet eng mit dem Amt für Schule, Kultur und Sport zusammen. Die Vandalismusschäden im Bereich des Sportplatzes an der Kohlgartenstraße sind sehr hoch. Es besteht die Befürchtung, dass diese Schäden noch weiter zunehmen, wenn die Kunden des Übergangswohnheimes dort geballt untergebracht sind. Im Bereich der Harburgstraße gibt es gute Kooperationen mit der Nachbarschaft. Der Standort eines Übergangswohnheimes in einer Wohnlage ist natürlich nicht ideal.
Herr Härtel fragt nach, ob durch die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen vorhanden sind.
Frau Albrecht informiert, dass sich durch die Änderungen keine Änderung in der Stundenzahl des Sicherheitsdienstes ergibt.
Er fragt ebenfalls nach, ob die Verkürzung des Nachtasyls dem Personenkreis zumutbar ist.
Dies wird durch Frau Albrecht bejaht. Aus der Erfahrung heraus kann sie sagen, dass die entsprechenden Personen meist eh später in die Einrichtung kommen.
Nach Abschluss der Diskussion stellt der Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage 121/2019 zu Abstimmung.