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Beratungsfolge

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1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister bis zur Einbringung des Haushaltsplans 2019 eine Konzeption zur Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes vorzulegen.

 

2. Der Stadtrat sieht als wesentliches Ziel eines künftigen Personalkonzeptes an, dass geprüft wird, ob und mit welchen Maßnahmen es möglich ist, den Anstieg der Personalkosten im Planungszeitraum von 2019 – 2024 auf maximal 1 % jährlich zu begrenzen.

 

3. Im Personalkonzept ist eine detaillierte Aufgabenkritik in Hinblick auf die zukünftig durch die Stadt zu erbringenden Aufgaben und Standards durchzuführen.

 

4. Ein zeitweiliger Ausschuss „Personalentwicklung“ ist einzurichten.                     

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Finanzielle Auswirkungen: 

                 

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Begründung:

Durch die vielfältigen Anforderungen an eine leistungsstarke, flexible, kostengünstige und bürgerorientierte Verwaltung hat eine zielgerichtete Förderung der in der Verwaltung tätigen Menschen eine zentrale Bedeutung. Es handelt sich um einen überwiegend langfristig ausgerichteten Prozess der zum Ziel hat, das Leistungs- und Entwicklungspotential von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu erkennen, zu erhalten und in Abstimmung mit dem Verwaltungsbedarf verwendungs- und entwicklungsbezogen zu fördern.

Dabei sind einerseits die Leistungsanforderungen und -ziele der Verwaltung und Politik zu definieren und andererseits die Erwartungen, Bedürfnisse, Fähigkeiten und Potentiale der Beschäftigen miteinander in Einklang zu bringen.

Der Personalentwicklung kommt eine zentrale Rolle im Rahmen der Haushaltsplanung zu.

 

Gez. Christian Linde

-Stadtrat-

  

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