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Beratungsfolge

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  1. Der Stadtrat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Villa Uhlenhorst" mit dem Ziel der Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes, gemäß § 13b BauGB i. V. m. §13a BauGB.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 "Villa Uhlenhorst" mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 30.01.2018 wird mit beigefügter Begründung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf wird mit Begründung i. d. F. vom 30.01.2018 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (einmonatige Auslegung) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

     

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

    

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Begründung:

Das Vorhaben des Bebauungsplanes Nr. 60 (Schaffung von Wohnraum, keine Erfordernis zur Umweltverträglichkeitsprüfung), seine inhaltlichen Festsetzungen (unter 10.000 m² zulässige überbaute Grundfläche) sowie das Anliegen Außenbereichsflächen in den Innenbereich einzubeziehen, ermöglicht ein Aufstellungsverfahren nach Maßgabe von § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes unter Maßgabe von § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB wird im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingeleitet.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 "Villa Uhlenhorst" umfasst das am nördlichen Rand von Hasserode gelegene Grundstück der sog. „Villa Uhlenhorst“, welche für Wohn- sowie Beherbergungszwecke und als Café genutzt wird. Dieses wird vor allem durch eine aufgelockerte Bebauung mit parkähnlichen Gartenflächen geprägt. Nördlich und östlich schließen sich größere Waldflächen an, im Westen grenzt Wohnbebauung an, im Süden liegt die Hochschule Harz. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Am Eichberg“. Der Geltungsbereich nimmt eine Gesamtfläche von ca. 0,5 ha ein.

 

Der nördliche Abschnitt des Plangebietes liegt zum Teil im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets „Harz und nördliches Harzvorland“. Eine notwendige Entlassung dieses Bereiches wird von der Stadt Wernigerode beantragt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode wird das Plangebiet als Wohnbaufläche sowie als Grünlandfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan muss daher im Wege der Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 BauGB eine entsprechende Anpassung im Sinne der Darstellung des Bebauungsplanes erfahren.

 

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Villa Uhlenhorst“ sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses sowie drei Ferienhütten
(sog. „Hexenhäuschen“) geschaffen werden. Der Einfamilienhausneubau soll den Wohnbedarf der Eigentümer und Betreiber der „Villa Uhlenhorst“ abdecken und die Neuschaffung der Ferienhütten das Angebot an Beherbergungs- und Übernachtungsmöglichkeiten erweitern.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

1.Planzeichnung inkl. textlichen Festsetzungen und örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 30.01.2018

2. Begründung i. d. F. vom 30.01.2018

3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

 

    

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