Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Nadler, Herr Zagrodnik und Frau Dr. Strohmeier informieren zur Beschlussvorlage. Das Grundstück soll im hinteren Bereich mit einem Einfamilienhaus und 3 Ferienhäusern (Hexenhäuschen) bebaut werden. Das Grundstück befindet sich am Siedlungsrand. Die Empfehlungen zum Artenschutz wurden in die textlichen Festsetzungen übernommen. Der nördliche Teil des Plangebietes liegt teilweise im Geltungsbereich des LSG „Harz und nördliches Harzvorland“. Die Entlassung dieses Bereiches aus dem LSG wird von der Stadt beantragt. Der FNP wird entsprechend berichtigt. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Am Eichberg“. Eine nördliche Zufahrt im Plan der artenschutzrechtlichen Untersuchungen auf Seite 1 – ist nicht geplant. Entscheidend ist die Planzeichnung in der Fassung vom 30.01.2018 (Anlage Plan). Die Zahl der Vollgeschosse wird entsprechend der umliegenden Bebauung auf 1 Vollgeschoss begrenzt. Damit fügt sich die geplante Bebauung höhenmäßig in die Umgebung ein und bleibt unterhalb der bestehenden Villa (2 Vollgeschosse). Die Ferienhäuser sind mit einer Größe von 5,40 m x 3,80 m geplant.

 

Herr Siegel weist darauf hin, dass die Ferienhäuser nicht in der Nähe von Großbäumen stehen sollen. Altbäume und wertvolle Bäume müssen erhalten bleiben.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

 

1

Enthaltung

 

nach oben