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Herr Rudo erläutert die Beschlussvorlage. Herr Siegel äußert seine Bedenken über die geplanten Ferienhäuser im Großbaumbestand und verweist auf die bereits geführte Diskussion im Bau- und Umweltausschuss. Er stimmt dem Auslegungsbeschluss aber trotzdem zu.

 

Frau Wetzel lehnt im Namen ihrer Fraktion die Zustimmung ab. Sie beruft sich auf eine Aussage der Naturschutzbehörde, die eine weitere Bebauung an dieser Stelle bereits abgelehnt hat. Außerdem ist zu beachten, dass die Bebauung mit dem Einfamilienhaus sehr nah an der Grundstücksgrenze erfolgen soll.

 

Folgende Beschlussempfehlung wurde ausgesprochen:

Bau- und Umweltausschuss 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Villa Uhlenhorst" mit dem Ziel der Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes, gemäß § 13b BauGB i. V. m. §13a BauGB.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 "Villa Uhlenhorst" mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 30.01.2018 wird mit beigefügter Begründung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf wird mit Begründung i. d. F. vom 30.01.2018 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (einmonatige Auslegung) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

24

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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