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Beratungsfolge

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  1. Für den im Vorentwurf vom 30.10.2015 (Planteil) dargestellten Bereich im Ortsteil Schierke wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan mit den Nutzungszielen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlage, Gastronomie“, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche, Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlage“ sowie Flächen für Wald aufgestellt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

        

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Finanzielle Auswirkungen:

ja

Planungskosten für die B-Plan-, Vorentwurfs- und Entwurfsbearbeitung – ca. 175.000,00 €

und Umweltbericht – ca. 43.000,00 € gemäß HOAI

        

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Begründung:

Mit den Stadtratsbeschlüssen zur Ortsentwicklung Schierkes (Nr. 047/2010 vom 06.05.2010) und insbesondere den Beschlüsse zur „Entwicklung eines Wintersport- und Ganzjahreserlebnisgebietes Winterberg“ (Nr. 027/2012 vom 21.06.2012) und „Die weiteren Schritte zur Entwicklung des Ganzjahreserlebnisgebietes Winterberg und Schierke“ (Nr. 039/2013 vom 11.07.2013) wurden die Grundlagen und entsprechenden Arbeitsaufträge an die Verwaltung formuliert.

So wurde der Konzeptmasterplan „Natürlich.Schierke“ mit den zusätzlichen Bausteinen „Wirtschaftliches Gutachten“ und Umweltbetrachtungen mit Terrainanalyse erarbeitet und als Schlussbericht der Stadt übergeben. Auf dieser konzeptionellen Grundlage aufbauend hat die Investorengruppe Winterberg Schierke GmbH die Inhalte konkretisiert, angepasst und in Vorplanungen gegeben.

Damit ist ein Vorbereitungsstand erreicht, der die Einleitung der erforderlichen Verfahren zum Planungs-, Umwelt- und Baurecht ermöglicht.

Für die Schaffung des Planungs- und Baurechtes für die Service- und Gastronomiegebäude der Mittel- und Bergstation, der Pistenflächen sowie der Parkflächen für Busse und Fahrzeuge höher als 2,00 m ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Zusätzlich soll in diesem Verfahren der Bebauungsplan Nr. 44 „Parkhaus Am Winterbergtor“ für die Errichtung der Talstation mit Servicegebäuden in Teilflächen geändert werden, da hier die entsprechenden Festsetzungen bei Aufstellung dieses B-Planes noch nicht getroffen werden konnten.

Die Seilbahn mit den zugehörigen Technikgebäuden wird gemäß Seilbahngesetz Sachsen-Anhalt über ein Planfeststellungsverfahren zum Baurecht gebracht. Trassen und Bauflächen sind zeichnerisch in den Bebauungsplan übernommen.

Der Speichersee wird über ein Planfeststellungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Baurecht geführt. Auch diese Fläche ist zeichnerisch im Bebauungsplan übernommen.

Für alle genannten Planungsverfahren werden Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit und zur FFH-Verträglichkeit (Flora-, Fauna-, Habitätschutzgebiet) durchgeführt. Die Ergebnisse fließen dann in die Entwurfsbearbeitung im nächsten Verfahrensschritt des Bebauungsplanes ein.

Das parallel durchzuführende Waldumwandlungsverfahren wurde eingeleitet. Die vorliegenden Unterlagen verfügen über die formelle und inhaltliche Reife, sodass durch die Beschlussfassung das notwendige Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden kann.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

1. Planzeichnung Vorentwurf vom 30.10.2015

2. Textliche Festsetzungen Vorentwurf 30.10.2015 

3. Begründung und Umweltbericht Vorentwurf 30.10.2015

      

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