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Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 6 Ja-, und 3 Nein-Stimmen empfohlen. Der Ortschaftsrat Schierke hat der Beschlussfassung mehrheitlich empfohlen.

 

Frau Wetzel beantragt die Vertagung, da ihrer Meinung nach die Planungsunterlagen noch nicht ausgereift sind.

 

Herr Nadler erläutert, dass im Moment das Verfahren erst beginnt. Zu diesem Zeitpunkt können noch nicht alle Planungsunterlagen vollständig vorliegen. Für diese Phase ist noch nicht alles abgegrenzt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist der Sinn dieses Verfahrens und dient der weiteren Ausgestaltung.

 

Herr Mänz bittet Frau Wetzel nicht alles was Schierke betrifft zu zerreden. Mit Beschluss des Nachtragshaushaltes hat sich der Stadtrat bereits zu weiteren Schritten bekannt.

 

Herr Dorff informiert, dass frühzeitige Bürgerbeteiligung bisher auch eine Forderung der GRÜNEN war. Das Verfahren wurde durch die Verwaltung in Gang gebracht und soll nun unter Beteiligung der Bürger schrittweise weiter bearbeitet werden.

 

Herr Winkelmann stimmt den Worten von Herrn Dorff zu.

 

Frau Wetzel unterstreicht, dass dabei unbedingt die Bundes- und Landesgesetzes einzuhalten sind, und wundert sich über die Aussagen von Herrn Mänz.

 

Herr Wurzel stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Abbruch der Debatte. Der Antrag wird mit 32 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

Herr Mänz verlässt den Beratungsraum. Zur Abstimmung sind 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Der Vertagungsantrag von Wetzel wurde zur Abstimmung gestellt. Mit 5 Ja-, 25 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Für den im Vorentwurf vom 30.10.2015 (Planteil) dargestellten Bereich im Ortsteil Schierke wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan mit den Nutzungszielen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlage, Gastronomie“, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche, Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlage“ sowie Flächen für Wald aufgestellt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

 

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