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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Wernigerode die Waldfläche "Voigtstieg" und eine Teilfläche am Zillierbach mit insgesamt ca. 163 ha eintauscht gegen eine wertgleiche Landeswaldfläche am "Kleinen Winterberg" in Schierke mit ca. 146 ha.

 

Der Tausch mit dem Land Sachsen-Anhalt erfolgt im freiwilligen Landtauschverfahren nach § 103 a Flurbereinigungsgesetz. Zur Durchführung des Tausches wird ein von den Tauschpartnern unterzeichneter Antrag an das ALFF Mitte gestellt.

 

Die dauerhafte Wirksamkeit des Waldflächentausches steht unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen des Winterbergprojektes (Rückfall der Flächen an den ursprünglichen Eigentümer bei Nichtgenehmigung).

        

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: Vermessungskosten ca. 10.000 €

         

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Begründung:

 

Mit Beschluss 81/2012 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, für die Entwicklung und langfristige touristische Nutzung eines Areals am Kleinen Winterberg in Schierke einen Waldflächentausch mit dem Land Sachsen-Anhalt vorzubereiten. Die Vorbereitungen dazu sind abgeschlossen. Es wurde der Flächenbedarf in Schierke ermittelt (derzeit Landeseigentum), ein entsprechendes Flächenangebot im Stadtwald Wernigerode erarbeitet und die Bewertung der gebildeten Tauschobjekte vorgenommen. Die Lage der gemeinsam abgestimmten Tauschobjekte ist in den Karten (Anlagen 1a, 1b, 2a, 2b) ersichtlich. Die zu tauschenden Objekte sind laut Tauschflächentabellen mit jeweils ca. 3,056 Mill. € wertgleich (Anlagen 3a, 3b), so dass keine weiteren Ausgleichszahlungen notwendig werden. Der Flächenunterschied von ca. 17 ha entsteht durch den hohen Wert der Fichtenbestände in Schierke sowie durch die Einrechnung von Bauerwartungsland am Standort „Parkhaus Winterberg“ und die bereits in Anspruch genommene Landeswaldfläche zum Ausbau der Sandbrinkstraße

 

Von den Tauschpartnern muss ein entsprechender Antrag zur Durchführung eines freiwilligen Landtauschverfahrens auf Grundlage der ermittelten Flächengrößen und –werte an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF Mitte) gestellt werden. Notarkosten und Grunderwerbssteuern fallen nicht an. Die o.g. Vermessungskosten sind zu leisten auf Grund einer notwendigen Flurstücksteilung an der Nationalparkgrenze (Anlage 4) und werden zu jeweils 50 % vom Landforstbetrieb Sachsen-Anhalt sowie der Stadt Wernigerode übernommen. Weiterhin sind im Antrag an das ALFF Mitte minimale Flächenkorrekturen aus der Grenzvermessung an der Nationalparkgrenze zu berücksichtigen.

Der Besitzübergang zum Zweck der Bewirtschaftung und des Forstschutzes und soll relativ kurzfristig, spätestens bis zum 01.01.2015 erfolgen.

 

Die Flächenanteile, die bisher im Rahmen eines Bauerlaubnisvertrages für das Parkhaus „Winterberg“ und für die Verbreiterung der Sandbrinkstraße beansprucht wurden, sind Bestandteil des Tauschobjektes und in der Tauschflächentabelle (Anlage 3b) aufgeführt.

 

Flächen der Stiftung für Umwelt, Naturschutz und Klimaschutz (SUNK) auf dem „Grünen Band“ des ehemaligen Grenzstreifens (geringe Größe unter 10 ha), die im Rahmen des Winterbergkonzeptes mit beplant werden sollen, sind von diesem Flächentausch nicht betroffen.

 

Die Wirtschaftlichkeit des Stadtforstbetriebes wird durch den angestrebten Tausch nicht wesentlich beeinträchtigt, da der Flächenanteil, der gem. Winterbergkonzept gerodet werden soll (ca. 25 ha) deutlich geringer als die zu tauschende Waldfläche ausfällt.

Darüber hinaus werden mit dem Tausch hochproduktive Fichtenbestände von der Stadt übernommen.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

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