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Ordnungsausschuss:

4 Ja, 2 Enthaltungen

 

Bau- und Umweltausschuss:

6 Ja

 

Hauptausschuss:

7 Ja; 2 Enthaltungen

 

Herr Winkelmann verlässt den Sitzungssaal. Es sind 28 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Kramer möchte klar stellen, dass das damalige Verfahren und die zwei Jahre, die es angedauert hat, keine groben Fehler der Verwaltung oder des Stadtrates waren. Es lag an juristischen Spitzfindigkeiten. Der Abwägungsprozess wurde nun gemeinsam mit dem Stadtrat aufwendig wiederholt. Das Positive an der Sache ist, dass es mittlerweile ein Fördermittelprogramm gibt, die eine Geh- und Radfahrbrücke in Betracht zieht. Dies ist die einzige Neuerung inhaltlicher Natur im Vergleich zu den Beschlüssen, die heute ersetzt werden sollen.

 

Frau Barner weist auf ein redaktionelles Problem hin. Im Beschlusstext steht, dass es sich um die Absicht die Kruskabrücke einzuziehen handelt. Sie würde die Worte „Absicht zur“ gern streichen.

 

Frau Klein-Range erklärt, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. Es muss die Absicht, abzureißen, beschlossen werden oder eine Teileinziehung gemacht werden. Nach einer daraufhin folgenden Veröffentlichung im Amtsblatt könnten Bürger Einwände einbringen. Nach eventuell neuen Erkenntnissen dieser Einwände wird schlussendlich die Entscheidung getroffen, ob die Einziehung stattfinden soll oder nicht. Aufgrund dessen muss der Wortlaut so bestehen bleiben.

 

Frau Barner ist der Meinung, dass heute trotzdem vom Stadtrat beschlossen werden müsste, dass die Einziehung vorgenommen wird und stellt einen Änderungsantrag die Wörter „Absicht zur“ zu streichen.

 

Herr Siegel bittet darum, die Vorlage unverändert zu lassen, weil sie im Kern folgendes aussagt: Wir wiederholen das gesamte Verfahren aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts, welcher besagt, die Allgemeinverfügung, die die Stadt erlassen hat, ist ungültig. Sie ist hinfällig, weil formale Fehler gemacht wurden. Es kann geheilt werden, wenn das Verfahren neu aufgelegt wird. Neu an der Vorlage ist jetzt die Absicht, dass ein Rückbau mit einem eventuellen Neubau kombiniert ist. Vorher waren es zwei getrennte Verfahren.

 

Herr Dr. Bosse möchte wissen, welcher Frist eingehalten werden muss, um die Fördermittel zu beantragen.

 

Herr Kramer antwortet, dass die Fördermittel unmittelbar nach Beschlussfassung beantragt werden.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um Frau Barner und Frau Klein-Range einen Moment Zeit für ein beratendes Gespräch zu lassen.

 

Frau Dr. Tschäpe fragt nach der Unterbrechung ob Frau Barner und Frau Klein-Range den Sachverhalt klären konnten.

 

Frau Barner bejaht dies und erklärt, dass Frau Klein-Range und sie sich darauf verständigt haben, den Beschlusstext folgendermaßen zu ändern:

 

Hinter dem Wort „Abwägung“ soll Folgendes eingefügt werden: „gemäß § 8 (4) StrG LSA“. Die Verwaltung übernimmt die Änderung. Die zuvor genannte Änderung von Frau Barner entfällt.

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Beschluss

Beschluss

1.
Die Beschlüsse des Stadtrates Wernigerode Nr. 034/2020 und 023/2021 werden aufgehoben.

 

2.
Der Stadtrat beschließt nach erfolgter Abwägung gemäß § 8 (4) StrG LSA, die Absicht zur Einziehung des Teilstücks der Kruskastraße, welches die Brücke Kruskastraße umfasst, gelegen in der Gemarkung Wernigerode, Flur 27, mit einer Gesamtfläche von 120 m², Holtemme Flusskilometer 36+676 (HW 5743907; RW 622448).

 

3.
Der Stadtrat beschließt die Überprüfung eines Ersatzneubaus als Geh- und Radwegebrücke unter Inanspruchnahme von Fördermitteln.

 

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Abstimmungsergebnis:

26

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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