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Beratungsfolge

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1.
Die Beschlüsse des Stadtrates Wernigerode Nr. 034/2020 und 023/2021 werden aufgehoben.

 

2.
Der Stadtrat beschließt nach erfolgter Abwägung, die Absicht zur Einziehung des Teilstücks der Kruskastraße, welches die Brücke Kruskastraße umfasst, gelegen in der Gemarkung Wernigerode, Flur 27, mit einer Gesamtfläche von 120 m², Holtemme Flusskilometer 36+676 (HW 5743907; RW 622448).

 

3.
Der Stadtrat beschließt die Überprüfung eines Ersatzneubaus als Geh- und Radwegebrücke unter Inanspruchnahme von Fördermitteln.

 

                                             

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.4.1.01 3204 7852000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

100.000 EUR
mit 3. (140.000 EUR)

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                               

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Begründung:

Nach § 8 Abs. 2 StrG LSA kann eine Straße eingezogen werden, wenn … überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen.“

 

Die Einziehung der o. g. Verkehrsfläche und der nachfolgende Rückbau der Brücke Kruskastraße dienen hier dem überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles, nämlich dem nachweisbaren und notwendigen Hochwasserschutz.

 

Der Stadtrat beschließt deshalb nach erfolgter Abwägung zunächst die Absicht zur Einziehung des o. g. Teilstücks der Kruskastraße, die nach § 8 Abs. 4 StrG LSA drei Monate vor der Einziehung öffentlich bekanntzumachen ist.

 

Einwendungen, die nach erfolgter Veröffentlichung der Absicht zur Einziehung eingehen, werden dann in die nochmalige Abwägung einbezogen.

 

Ein Ersatzneubau für die Brücke gestaltete sich bisher aus wirtschaftlichen Gründen als schwierig.     In 2023 wurde nun das Förderprogramm rderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 20212027 (EFRE-RL Mobilität) ausgerufen, wobei Brücken für den Radverkehr ausdrücklich mit bis zu 90 % gefördert werden.  Ein Ersatzneubau soll deshalb nochmals geprüft werden.

 

Wegen der Wiederholung des insgesamten Verfahrens zur Einziehung nach § 8 StrG LSA sind die Beschlüsse 034/2020 und 023/2021 aufzuheben.

 


 

 

 

Abwägung siehe Anlagen.                                               

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Kascha

Oberbürgermeister  

 

 

 

 

Ablaufplan zur Information:

 

  1. Verkehrszählung wiederholen  - erledigt
  2. abwägungsrelevante Randbedingungen zusammenführen, Fachstellungnahmen aktualisieren, Information in den Gremien - erledigt
  3. Stadtratsbeschluss über Absicht zur Einziehung nach Abwägung
  4. Öffentliche Bekanntmachung der Einziehungsabsicht mit 3 Monaten Frist für Einwendungen
  5. Stadtratsbeschluss über Einziehung nach nochmaliger Abwägung unter Einbeziehung der Einwendungen nach Ankündigung aus Ziffer 4.
  6. Zustimmung zur Einziehung durch den Landkreis und Untere Wasserbehörde einholen

 

                                            

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