Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss - 28.05.2019
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 | Abstimmung der Tagesordnung |
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Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil - |
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Ö 4 | Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 | Informationen und Anfragen |
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Ö 6 | Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung mit den Stadtwerken Wernigerode |
023/2019 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Finanzierung der HSB – Beteiligung der Gesellschafter
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045/2019 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt seinen jährlichen Zuschuss an die Harzer Schmalspurbahn (HSB) ab dem Jahr 2020 auf die Höhe der vollen Stammeinlage am Stammkapital der HSB zu erhöhen. Diese höhere Zahlung stellt den Beitrag des Gesellschafters an der zukünftigen Finanzierung der HSB im Rahmen der künftigen vertraglichen Vereinbarungen mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen dar.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der HSB dem entsprechenden Beschluss unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung durch die Länder vertraglich vereinbart wird, zuzustimmen.
16.05.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 15 - zur Kenntnis genommen
Verweisung angenommen. 13.06.2019 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 5 - ungeändert beschlossen
19.06.2019 - Hauptausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 045/2019
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung.
27.06.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 10 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt seinen jährlichen Zuschuss an die Harzer Schmalspurbahn (HSB) ab dem Jahr 2020 auf die Höhe der vollen Stammeinlage am Stammkapital der HSB zu erhöhen. Diese höhere Zahlung stellt den Beitrag des Gesellschafters an der zukünftigen Finanzierung der HSB im Rahmen der künftigen vertraglichen Vereinbarungen mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen dar.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der HSB dem entsprechenden Beschluss unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung durch die Länder vertraglich vereinbart wird, zuzustimmen.
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N 8 | Genehmigung der Niederschrift -nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechtes |
058/2019 | |||||||||||||||||||||||
N 10 | Die Vergabe eines Erbbaurechtes
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059/2019 | |||||||||||||||||||||||
N 11 | Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechtes
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061/2019 | |||||||||||||||||||||||
N 12 | Informationen und Anfragen |
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N 13 | Informationen zu Grundstücksangelegenheiten |