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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt seinen jährlichen Zuschuss an die Harzer Schmalspurbahn (HSB) ab dem Jahr 2020 auf die Höhe der vollen Stammeinlage am Stammkapital der HSB zu erhöhen. Diese höhere Zahlung stellt den Beitrag des Gesellschafters an der zukünftigen Finanzierung der HSB im Rahmen der künftigen vertraglichen Vereinbarungen mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen dar.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der HSB dem entsprechenden Beschluss unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung durch die Länder vertraglich vereinbart wird, zuzustimmen.

           

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Buchungsstelle  5.7.5.01.5316000

 

EUR        2019ab 2020 

Betragbisher:  99.800    neu:  199.500         

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Begründung:

 

Die Stadt Wernigerode als Gesellschafter der Harzer Schmalspurbahnen GmbH Wernigerode, gewährt der HSB als Gesellschafter einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50 % des gehaltenen Stammkapitals an der HSB.

 

Die Stadt Wernigerode hält eine Beteiligung in Höhe von 13 % an der HSB.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1.533.875,64 EUR.

 

Entsprechend des § 27 des Gesellschaftsvertrages der HSB zahlen die Gesellschafter derzeit jährlich 50 % des Stammkapitals als Nachschuss in Höhe von 100 % des Stammkapitals.

Sachsen-Anhalt und Thüringen haben signalisiert, ihre Beiträge zur Finanzierung der HSB für die nächsten Jahre (Sachsen-Anhalt bis 2034, Thüringen bis 2030) deutlich zu erhöhen, wenn sich auch die Gesellschafter an der notwendigen Finanzierung beteiligen.

 

Bereits im Jahr 2018 hat die HSB zunächst mit dem Land Sachsen-Anhalt Gespräche über die mittel- und langfristige Finanzierung geführt. Dabei war klar, dass die bisherige Finanzierung in ihrer Höhe zukünftig nicht mehr ausreichend sein wird. Gleichfalls sollte in Hinblick auf eine langfristige Planungssicherheit auch die Frage der Rechtssicherheit (Beihilferecht) geklärt werden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde auch das Thema Umstellung der Verträge auf „klassische“ Verkehrsverträge diskutiert.

 

Um den Finanzierungsbedarf der HSB zu objektivieren, wurde mit finanzieller Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt die railistics GmbH aus Wiesbaden und Dessau beauftragt, eine „Technische und wirtschaftliche Analyse der HSB“ (des Finanzbedarfs der HSB für den Zeitraum 2020 bis 2034) zu erstellen.

 

Zusammenfassend stellen sich die Zahlen für die Jahre 2020 bis 2034 bezogen auf ein Durchschnittsjahr wie folgt dar:

 

Finanzbedarf HSB15,54 Mio. EUR

Finanzierung durch Land SA  9,96 Mio. EUR

Finanzierung durch Land Thüringen  4,04 Mio. EUR

Finanzierung durch Gesellschafter  1,54 Mio. EUR

 

    davon durch die Stadt Wernigerode    199.404 EUR

 

Damit entspricht der Anteil der Gesellschafter an der Gesamtfinanzierung 10 %, die Länder würden die verbleibenden 90 % tragen. Das entspricht etwa der Konstellation aus dem Jahr 1994 (Abschluss der Länderverträge).

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

   

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