Bau- und Umweltausschuss - 23.09.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||
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Ö 5 | ||||||||||||||||||
Ö 6 | 109/2019 | |||||||||||||||||
Ö 7 | 111/2019 | |||||||||||||||||
Ö 8 | 112/2019 | |||||||||||||||||
Ö 9 | 113/2019 | |||||||||||||||||
VORLAGE
23.09.2019 - Bau- und Umweltausschuss Ö 9 - ungeändert beschlossen
24.10.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 25 - ungeändert beschlossen Beschluss 1. Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 65 "Unterm Austberg" OT Benzingerode hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO zum Ziel. Damit soll Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.
2. Da auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 65 "Unterm Austberg" OT Benzingerode gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird, wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, sich in einer zweiwöchigen Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 65 "Unterm Austberg" OT Benzingerode im Vorentwurf gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu informieren und zu der Planung zu äußern.
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N 10 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 11 | Herbeiführung einer Empfehlung für den Umweltpreis 2019 |
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N 12 | Informationen und Anfragen |