Bau- und Umweltausschuss - 23.09.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||
Ö 6 | 109/2019 | |||||||||||||||||
Ö 7 | 111/2019 | |||||||||||||||||
Ö 8 | 112/2019 | |||||||||||||||||
VORLAGE
23.09.2019 - Bau- und Umweltausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
24.10.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 24 - ungeändert beschlossen Beschluss 1. Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 66 "Schmatzfelder Straße" hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO und damit die Schaffung von Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden zum Ziel. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 05.09.2019 wird mit beigefügter Begründung gebilligt.
3. Der Entwurf wird mit Begründung i. d. F. vom 05.09.2019 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
|
||||||||||||||||||
Ö 9 | 113/2019 | |||||||||||||||||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
|||||||||||||||||
N 11 | Herbeiführung einer Empfehlung für den Umweltpreis 2019 |
|||||||||||||||||
N 12 | Informationen und Anfragen |