Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss - 13.11.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | ||||
Ö 4 | ||||
Ö 5 | ||||
Ö 6 | ||||
Ö 7 | 104/2018 | |||
VORLAGE 1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister bis Ende des Jahres 2018 zur Vorlage des „Verkehrskonzeptes Innenstadt“ als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Arbeit.
2. Der Stadtrat sieht es als ein wesentliches Ziel eines Verkehrskonzeptes die verkehrliche Beruhigung der Innenstadt an. Die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität für Anwohner und Touristen hat Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr. Öffentlicher Nahverkehr und Radverkehr sind zu stärken.
3. Das Verkehrskonzept Innenstadt soll lediglich die Richtung für das zukünftige Handeln vorgeben, nicht aber bereits die Umsetzung aller darin vorgeschlagenen Maßnahmen.
4. In der Regel werden zur Umsetzung von Maßnahmen mit bedeutenden Auswirkungen separate Beschlüsse erforderlich.
08.11.2018 - Stadtrat Wernigerode Ö 11 - aus dem Geschäftsgang genommen
12.11.2018 - Bau- und Umweltausschuss Ö 6 - aus dem Geschäftsgang genommen 13.11.2018 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 7 - aus dem Geschäftsgang genommen 20.11.2018 - Ordnungsausschuss Ö 6 - aus dem Geschäftsgang genommen |
||||
Ö 8 | 106/2018 | |||
Ö 9 | 108/2018 | |||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift -nichtöffentlicher Teil - |
|||
N 11 | Informationen und Anfragen |
|||
N 12 | Informationen zu Grundstücksangelegenheiten |