Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 15.02.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 020/2018 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE 1) Der Oberbürgermeister wird beauftragt zum Ausgleich des Ergebnishaushalts 2018 den Hebesatz der Grundsteuer B von 360 v.H. auf 450 v.H. anzuheben.
2)Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zum 30.11.2018 Vorschläge zur Veränderung des Realsteuerhebesatzes ab 2019 zu erarbeiten.
15.02.2018 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 5 - zur Kenntnis genommen Beschluss
22.02.2018 - Stadtrat Wernigerode Ö 14 - zur Kenntnis genommen
Vertagung angenommen. 01.03.2018 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 5 - zur Kenntnis genommen 15.03.2018 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 5 - geändert beschlossen
22.03.2018 - Stadtrat Wernigerode Ö 25 - geändert beschlossen Beschluss 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zum Ausgleich des Ergebnishaushalts 2018 den Hebesatz der Grundsteuer B von 360 v.H. auf 380 v.H. anzuheben. (20/02/2018)
2. Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zum 30.11.2018 Vorschläge zur Veränderung des Realsteuerhebesatzes ab 2019 zu erarbeiten.
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Ö 6 | 002/2018 | |||||||||||||||||||||||||||
N 7 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 8 | Informationen und Anfragen |