Bau- und Umweltausschuss - 08.04.2013
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 027/2013 | ||||||||||||||||||||||
Ö 7 | 028/2013 | ||||||||||||||||||||||
VORLAGE 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen wie in Anlage 1 dargestellt berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 Sondergebiet „Parkhaus am Winterberg“ i. d. F. vom 22.03.2013, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird gebilligt und nach § 4 a Abs. 4 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus der Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes ableitenden Inhalte in die Begründung, den Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Prüfung und FFH-Prüfung einzuarbeiten und diese der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme vorzulegen.
08.04.2013 - Bau- und Umweltausschuss Ö 7 - zur Kenntnis genommen Beschluss
24.04.2013 - Ortschaftsrat Schierke Ö 7 - ungeändert beschlossen Beschluss 028/2013
25.04.2013 - Stadtrat Wernigerode Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 028/2013 Beschluss 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen wie in Anlage 1 dargestellt berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 Sondergebiet „Parkhaus am Winterberg“ i. d. F. vom 22.03.2013, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird gebilligt und nach § 4 a Abs. 4 BauGB für einen dreiwöchigen Zeitraum erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus der Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes ableitenden Inhalte in die Begründung, den Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Prüfung und FFH-Prüfung einzuarbeiten und diese der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme vorzulegen.
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N 8 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Informationen und Anfragen |