Stadtrat Wernigerode - 14.02.2013
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | 004/2013 | ||||||||||||||||||
Ö 8 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | 087/2012 | ||||||||||||||||||
Ö 11 | 010/2013 | ||||||||||||||||||
Ö 12 | 002/2013 | ||||||||||||||||||
Ö 13 | 009/2013 | ||||||||||||||||||
Ö 14 | 011/2013 | ||||||||||||||||||
VORLAGE
Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt die Verschmelzung der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH mit der Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH rückwirkend zum 01.01.2013.
Der Beschluss steht unter der Maßgabe, dass die im Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 2008, insbesondere in § 9, Abs. 1, § 10 Abs. 4 sowie § 12 Abs. 3 und 5 bestehenden Minderheitenrechte durch den Verschmelzungsvertrag sowie durch einen ggf. zu ändernden oder neuen Gesellschaftsvertrag unberührt bleiben.
14.02.2013 - Stadtrat Wernigerode Ö 14 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 011/2013
13.03.2013 - Hauptausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
19.03.2013 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
21.03.2013 - Stadtrat Wernigerode Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 011/2013 Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt die Verschmelzung der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH mit der Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH rückwirkend zum 01.01.2013.
Der Beschluss steht unter der Maßgabe, dass die im Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 2008, insbesondere in § 9, Abs. 1, § 10 Abs. 4 sowie § 12 Abs. 3 und 5 bestehenden Minderheitenrechte durch den Verschmelzungsvertrag sowie durch einen ggf. zu ändernden oder neuen Gesellschaftsvertrag unberührt bleiben.
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N 15 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - vom |
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N 16 | Informationen und Anfragen |
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N 17 | Erlass der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer |
001/2013 | |||||||||||||||||
N 18 | Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages |
005/2013 | |||||||||||||||||
N 19 | Zustimmung zur Belastung eines Erbbaurechtes |
007/2013 |