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Beratungsfolge

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Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt die Verschmelzung der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH mit der Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH rückwirkend zum 01.01.2013.

 

Der Beschluss steht unter der Maßgabe, dass die im Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 2008, insbesondere in § 9, Abs. 1, § 10 Abs. 4 sowie § 12 Abs. 3 und 5 bestehenden Minderheitenrechte durch den Verschmelzungsvertrag sowie durch einen ggf. zu ändernden oder neuen Gesellschaftsvertrag unberührt bleiben.

 

 

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nein

   

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Verschmelzung der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH mit der Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH

 

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Die Städte Wernigerode (21 %) und Blankenburg (Harz) (5 %) sind an der HVB GmbH freiwillig beteiligt. Der Landkreis Harz als Aufgabenträger, gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA), verfügt über 74 % der Anteile.

 

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat am 6.11.2008 mit Beschluss Nr. 085/2008 als Gesellschafter der WVB GmbH die Beteiligungen der WVB GmbH an der Halberstädter Busbetriebs GmbH und der Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH Ballenstedt und die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der damaligen WVB GmbH beschlossen. Die Gesellschaft wurde gleichzeitig umbenannt in Harzer Verkehrsbetriebe GmbH.

 

Die ehemalige WVB GmbH wurde 2008 als Mutterunternehmen gewählt, da sie das umsatz- und personalstärkste Unternehmen war und in besonderem Maße geeignet erschien, die zentralen Verwaltungs- und Managementfunktionen aufzunehmen. Auf diese Weise sind die geringstmöglichen personalstrukturellen Eingriffe bei den Gesellschaften zu gewährleisten.

 

Zielstellung dieses Beschlusses war die Schaffung leistungsstarker Strukturen im ÖPNV. Dieses sollte durch die Zentralisierung von Verwaltungs-, Leitungs- und Planungsfunktionen, die Schaffung einer einheitlichen Unternehmensstrategie, die Möglichkeit des Ausbaus von Spezialkompetenzen, Verbesserung der Möglichkeit zur Umsetzung von Innovationen, Optimierung des Ressourceneinsatzes (Fahrzeuge, Werkstätten, Personal) sowie die Bündelung von Kompetenzen erfolgen, um so Optimierungen aus der Gesellschaft heraus vornehmen zu können.

 

Die Städte Wernigerode und Blankenburg als Gesellschafter der HVB unterstützen damit den Landkreis Harz die durch die Kreisgebietsreform notwendig gewordenen Änderungen im öffentlichen Personennahverkehr umzusetzen.

 

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat mit Beschluss 027/2011 am 24.03.2011 bereits die Verschmelzung der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH mit der Halberstädter Bus-Betriebs GmbH zum 01.01.2011 beschlossen und setzte damit den eingeschlagenen Weg zur Vereinheitlichung der Strukturen im ÖPNV des Landkreises Harz fort. Auf eine gleichzeitige Fusion mit Q-Bus wurde zum damaligen Zeitpunkt verzichtet, um Q-Bus zunächst wirtschaftlich zu stabilisieren. Dieser Prozess ist nunmehr soweit fortgeschritten, dass die Verschmelzung der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH mit der Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH möglich ist.

 

Die Verschmelzung der beiden noch verbliebenen ÖPNV Unternehmen ist die logische und konsequente Fortsetzung der  begonnenen Entwicklung im Bereich des ÖPNV und vervollständigt die Anpassung der Betriebsstrukturen an die seit 2007 existierenden territorialen Bedingungen des Landkreises. Die Geschäftsführung von Q-Bus wird seit dem 01.01.2012 durch den Geschäftsführer der HVB wahrgenommen, da der Geschäftsführer der Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft zum 31.12.2011 aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.

 

Mögliche Kosteneinsparungen werden sich jedoch nicht in Größenordnungen auf die Kostensituation im Stadtverkehr Wernigerode auswirken, da es ein separates System neben dem Regionalverkehr innerhalb der Gesellschaft ist.

 

Aus der Gesellschafterfunktion heraus ist die Stadt Wernigerode nicht verpflichtet Nachschüsse zu leisten. Die abschließende Verantwortung zur Absicherung der Finanzierungsstruktur hat der Landkreis Harz als Aufgabenträger.

 

Die Verschmelzung soll durch Aufnahme der Q-Bus in die HVB erfolgen, dass bedeutet, dass sämtliches Vermögen des übertragenen Rechtsträgers (Q-Bus) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger (HVB) übergeht. Damit tritt der übernehmende Rechtsträger in alle Rechte und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers ein, gleichzeitig erlischt der übertragende Rechtsträger. Die Verschmelzung soll zum 01.01.2013 erfolgen. Da Voraussetzung für die Verschmelzung das Vorliegen einer Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers ist, die höchstens 8 Monate alt sein darf, kann als Basis der Verschmelzung der Jahresabschluss der Q-Bus zum 31.12.2012 verwendet werden. Damit wäre keine gesonderte Verschmelzungsbilanz zu fertigen. Die Verschmelzung kann durch die Gesellschafterversammlung daher innerhalb dieser ersten acht Monate des Jahres 2013 rückwirkend zum 01.01.2013 beschlossen werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die geprüfte Bilanz der Q-Bus vorliegt.

 

Da dem Verschmelzungsvertrag bzw. einem geänderten ggf. neuen Gesellschaftsvertrag zur Beurkundung die Gesellschafterbeschlüsse beizufügen sind, sichert dies den Fortbestand der unabhängig von den Geschäftsanteilen bestehenden Minderheitenrechte der Stadt Wernigerode, respektive die der Stadt Blankenburg, aus dem aktuellen Gesellschaftsvertrag. Das betrifft insbesondere die Regelungen wonach die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung bzw. die des Aufsichtsrates nur gegeben ist, wenn die Stadt Wernigerode, respektive die Stadt Blankenburg, vertreten sind.


Der Kreistag des Landkreises Harz hat den Beschluss zur Verschmelzung der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH mit der Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH mit Beschlussnummer 901/2012 am 16.01.2013 einstimmig gefasst. Mit Schreiben vom 21.12.2012 hat das Landeverwaltungsamt gegenüber dem Landkreis zur  angezeigten Verschmelzung keine Bedenken geäußert.

 

Die Stadt Blankenburg wird im März 2013 einen gleichlautenden Beschluss fassen.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

   

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