Aktuelles im Harzmuseum
Rahmenprogramm zur Sonderausstellung Albert Schöpwinkel
Derzeit können Sie bei uns im Haus ein Maler des 19. Jahrhunderts neu entdecken. Erstmals steht der Künstler Albert Schöpwinkel (1830 – 1910) im Mittelpunkt einer Sonderausstellung. Schöpwinkel stand 35 Jahre in Diensten von Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode, malte und zeichnete aber auch zeitlebens und hinterließ ein umfangreiches Werk. Diese Ausstellung mit zahlreichen Ölgemälden, Zeichnungen, Fotos und Handschriften wird bis zum 24. Oktober 2020 verlängert.
Gern möchten wir Sie auf unser lang geplantes Rahmenprogramm aufmerksam machen.
Unsere Angebote umfassen zwei Führungen und ein Vortrag über Schöpwinkel, der neben seiner Arbeit für den Grafen auch viele Jahre als Zeichenlehrer am gräflichen Gymnasium wirkte. Am Samstag, 19. September um 15 Uhr führt der Regionalhistoriker Dr. Steffen Wendlik durch die Ausstellung, der außerdem am Mittwoch, 14. Oktober einen Abendvortrag über Albert Schöpwinkel und seine Zeit anbietet. Dieser Vortrag wird um 18 Uhr im Ratssaal des Wernigeröder Rathauses stattfinden.
Am 3. Oktober um 15 Uhr lädt unser Museumsleiter Olaf Ahrens zu einem Rundgang durch die Sonderausstellung ein. „Wir wollen unserem Publikum auch unter den aktuellen Bedingungen etwas Spannendes anbieten.“, so Ahrens. „Nachdem die geplante Ausstellungseröffnung im Frühjahr ausfallen musste, möchten wir den Vortrag von Dr. Wendlik nun nachholen. Darauf freue ich mich besonders, denn Dr. Wendlik kennt das gesellschaftliche und geistige Umfeld in Wernigerode zu dieser Zeit wie kaum jemand sonst. Dr. Wendlik hat zudem umfangreiche Quellen gesichtet, die bisher nicht veröffentlicht wurden.“
Wir bitten Sie um eine Voranmeldung für die jeweilige Veranstaltung, entweder telefonisch oder per E-Mail (Telefon: 03943 654 454; E-Mail: harzmuseum@wernigerode.de.). Die Teilnehmerzahl ist durch die behördlichen Vorgaben für Veranstaltungen begrenzt. Zur Zeit sind maximal 10 Teilnehmer an den Führungen sowie 30 Besucher im Ratssaal erlaubt. Wenn diese Beschränkungen noch durch die nächste Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelockert werden, können die Teilnehmerzahlen entsprechend angepasst werden.