Hauptmenü
Inhalt

Kindertagesstätte "Musikus"

Träger: Stadt Wernigerode

Albert-Schweitzer-Straße 22
38855 Wernigerode

Nachricht schreiben Karte anzeigen Adresse exportieren

Videos aus der Kita "Musikus":

Eine schwarze Katze basteln
Ein besonderes Essen zaubern aus Nudeln und Würstchen
Geschichte über den Kleinen Biber
Wir basteln einen Schneemann

Im folgenden Video laden die Erzieherinnen alle Kinder herzlich zum Mitsingen ein!
Video

Presseartikel:
Umweltbildungsprojekt an Wernigerodes Gewässern in Horten und Kindergärten gestartet (03.05.2021)
Was macht eigentlich die Polizei? (August 2021)



Profil / Konzept der Einrichtung:

Ausgehend vom Bildungsprogramm Sachsen-Anhalt "Bildung elementar" arbeiten wir in unserer Einrichtung nach dem Situationsansatz. Unser konzeptionelles Grundgerüst besteht aus der Umsetzung des Bildungsprogrammes in Verbindung mit Musik, durch Musik und in Musik.

Mit der Musik erfahren die Kinder die Ritualisierung ihres Alltags und erleben somit Orientierung und Struktur.
Durch die Musik kommunizieren sie auf allen Ebenen und in verschiedenen Beziehungen.
In der Musik erwerben sie musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie z.B. das Umsetzen von Rhythmen und Melodien, das Unterscheiden von Klängen und Tönen und den Umgang mit Instrumenten.

Dieses Grundgerüst wird gefestigt über die Entwicklung dieser musikalischen Kompetenzen, welche das Sozialverhalten, die Kognition und die Selbstachtung der Kinder stärken. In der täglichen Arbeit nutzen wir verschiedenartige musikalische Begegnungen zur Aktivierung der Sinneswahrnehmung und zur Förderung allgemeiner kreativer und lernmethodischer Fähigkeiten. Jedes Kind geht dabei im Umgang mit der Musik seinen eigenen Weg, in seinem eigenen Tempo und mit seiner eigenen Intensität.

--> zur Konzeption der Kindertagesstätte “Musikus“

Aufnahmekapazität:

  • 55 Kinder bis 3 Jahre
  • 85 Kinder 3 - 6 Jahre
  • im Rahmen der Betriebserlaubnis sind einzelne Plätze flexibel belegbar

Aufnahmealter:

  • ab 8 Wochen (bei Bedarf und Vorlage ärztlicher Unbedenklichkeit auch vorher)

Öffnungszeiten

  • 6:00 - 17:00 Uhr, bei Bedarf bis 18:00 Uhr
  • 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
    --> Aktuelle Schließzeiten

Anfahrtshinweise

Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle Karl-Marx-Straße

Parkplätze:
4 Parkplätze vorhanden

Angebote der Einrichtung

  • die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
  • Tag zur Besichtigung der Kita
  • Chor 1 x wöchentlich dienstags vom 15:00 - 16:00 Uhr

Anmeldung und Aufnahme in der Kita

Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 531
Fax: +49 3943 654 7531 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?


Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?


lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
  • Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
  • Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
  • Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.

Was sollte ich noch wissen?

  • für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen
  • bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita bitte die Eingewöhnungszeit berücksichtigen
  • das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt
  • vor Beginn der Betreuung bitte einen Termin mit der Leitung der Kita vereinbaren
  • zur Eingewöhnungszeit bitte Absprache mit der Kita treffen

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Landkreis Harz.
Informationen hierüber, Ansprechpartner sowie Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Harz

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.


nach oben