Bewohnerparkausweis beantragen

Beschreibung

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Leistungsbeschreibung

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wernigerode, Stadt

Nur bei Hauptwohnsitz in Wernigerode.

Voraussetzungen

  • gemeldeter Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gemäß § 3 Absatz 1 Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode Gebühren in Höhe von 30,70 Euro an.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Frist

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Urheber

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Spezielle Hinweise für Wernigerode, Stadt:

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