Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wernigerode, Stadt
Nur bei Hauptwohnsitz in Wernigerode.
Voraussetzungen
- gemeldeter Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gemäß § 3 Absatz 1 Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode Gebühren in Höhe von 30,70 Euro an.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Frist
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Urheber
Spezielle Hinweise für Wernigerode, Stadt:
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal