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Änderung der Reisegewerbekarte beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen.

Verfahrensablauf

Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.

Fristen

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Erforderliche Unterlagen

Reisegewerbekarte

Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja

Rechtsbehelf

Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)