Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Volltext

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt »ELSTER« einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Link zu »ELSTER«: https://www.elster.de/eportal/start

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

Frist

keine

Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt »ELSTER« ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Kosten

keine

Formulare

  • Formulare: »Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -«, Abschnitt »C«
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt »ELSTER«
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein