Kindertagesstätte "Nöschenröder Hummelhaus"
Träger: Stadt Wernigerode
Zwölfmorgental 3
38855 Wernigerode
Presseartikel:
Kita “Nöschenröder Hummelhaus“ als “Waldfuchs-Einrichtung“ zertifiziert (Juni 2021)
Besuch der Kreismusikschule Harz im “Hummelhaus“ zum Kindertag (Juni 2022)
Vorlesetag im “Hummelhaus“ (November 2022)
Wald?! Ja, wir können das! (2023)
Musikalisches Projekt in der Kita “Nöschenröder Hummelhaus“ (August 2023)
Spiel, Sport und buntes Treiben im “Hummelhaus“ (Februar 2024)
Fröhliche Erlebnisse im "Nöschenröder Hummelhaus": Ein Ausflug zum Ski-Klub und ein buntes Apfelfest (Oktober 2024)
Profil / Konzept der Einrichtung:
- wir sind eine Kita mit naturnahem und teiloffenem Konzept, es fördert die Phantasie, Kreativität, Ausdauer, Gemeinschaft und Gesundheit
- Grundlage unserer Arbeit ist das Bildungsprogramm für Kindertagesstätten "Bildung Elementar"
- teiloffene Arbeit
- wir bieten den Kindern 2 feste Waldtage
--> Konzeption der Kita “Nöschenröder Hummelhaus“
Aufnahmekapazität:
- 5 Kinder ab 2 Jahre bis 3 Jahre
- 96 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Aufnahmealter:
- ab vollendetem 2. Lebensjahr
Öffnungszeiten
- 6:00 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
--> Aktuelle Schließzeiten
Anfahrtshinweise
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Buslinie 2 - Haltestelle Zwölfmorgental
Parkplätze:
ca. 6 Parkplätze sind vorhanden, nicht kostenpflichtig
Angebote der Einrichtung
- die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
- Eingewöhnung der Kinder erfolgt durch das Übergangskonzept und die Zusammenarbeit der entsprechenden Einrichtungen sowie in Absprache mit den Eltern
- eine Besichtigung der Einrichtung/Hausführung ist nach individueller Absprache möglich
- in unserer Kita arbeiten einige Erzieher/innen mit der Zusatzausbildung zum/zur Naturkindergärtner/in bzw. Waldpädagog/in
- naturverbundene und gruppenübergreifende Tages- und Projektgestaltung mit Unterstützung verschiedener Einrichtungen wie Hohnehof, Internationaler Bund, Christianental u.v.m.
- Teilnahme der ABC-Kinder am Waldfuchsprojekt in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft "Deutscher Wald"
Anmeldung und Aufnahme in der Kita
Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 516
Fax: +49 3943 654 7516 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
- ausgefülltes Formular Antrag auf Betreuung eines Kindes in einer städtischen Kita
- Geburtsurkunde des aufzunehmenden Kindes
- Impfstatus / Impfheft
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
- Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.
Was sollte ich noch wissen?
- Für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen.
- Bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) zu berücksichtigen.
- Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.
Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:
Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen
Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode
Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.