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Integrative Kindertagesstätte "Regenbogen"

Träger: Stadt Wernigerode

Pfälzergasse 9
38855 Wernigerode

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Presseartikel:

Umweltbildungsprojekt an Wernigerodes Gewässern in Horten und Kindergärten gestartet (03.05.2021)


Profil / Konzept der Einrichtung:
  • Zertifikat als "Kompetenzzentrum für frühkindliche Bildung" im Land Sachsen-Anhalt
  • Konsultationseinrichtung für das Bildungsprogramm "Bildung - elementar"
  • Kneipp-Einrichtung - wöchentlicher Naturtag 9:00 - 11:00 Uhr
  • 1 x jährlich spielzeugfreie Zeit - Dauer: 3 Monate
  • Arbeit der Kinder in Lernwerkstätten
    --> Konzeption der Integrativen Kindertagesstätte “Regenbogen“

Aufnahmekapazität:

  • 30 Kinder bis 3 Jahre
  • 85 Kinder 3 - 6 Jahre
  • im Rahmen der Betriebserlaubnis sind einzelne Plätze flexibel belegbar

Aufnahmealter:
ab 8 Wochen (bei Bedarf und Vorlage ärztlicher Unbedenklichkeit auch vorher)

Öffnungszeiten

  • Montag - Freitag 6:00 - 18:00 Uhr (bei Bedarf für Kinder von Studenten bis 20:30 Uhr)
  • 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
  • --> aktuelle Schließzeiten

Anfahrtshinweise

Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle Hochschule Harz

Parkplätze:
5 Parkplätze vorhanden, nicht kostenpflichtig

Angebote der Einrichtung

  • die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
  • individuelle Eingewöhnung
  • Eltern-Kind-Gruppe
  • flexible Tagesablaufgestaltung, orientiert an den Bedürfnissen der Kinder und Familien
  • jeden ersten Mittwoch im Monat von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Besichtigungstermin in der Einrichtung (nach vorheriger Absprache)

Anmeldung und Aufnahme in der Kita

Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon:  +49 3943 654 516
Fax: +49 3943 654 7516 oder +49 3943 654 599
E-Mail 
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?


lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
  • Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
  • Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
  • Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.

Was sollte ich noch wissen?

  • für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen
  • bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) berücksichtigen
  • das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt
  • nach Abschluss des Betreuungsvertrages bitte telefonisch einen Termin mit der Einrichtungsleiterin vereinbaren für ein Aufnahmegespräch, Hausrundgang sowie Absprachen zur individuellen Eingewöhnung des Kindes

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:

Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen

Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode

Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.


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