Reisepass ausstellen neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Allgemeine Informationen
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Erforderliche Unterlagen
- Indentitätsnachweis (Personaldokument)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
- ggf. letzte Personenstandsurkunde
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 60,00 Euro
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre - Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren - Gebühr: 82,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre - Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren