Diebstahl des Personalausweises melden
Allgemeine Informationen
Den Diebstahl eines Personalausweises müssen Sie immer der zuständigen Ausweis-/Passbehörde melden, auch wenn Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei gemacht haben. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Ausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies beim Bürgeramt anzeigen.
Sprechen Sie beim Bürgeramt vor.
Legen Sie gegebenenfalls die Diebstahlsanzeige vor.
Das Bürgeramt sperrt Ihren Online-Ausweis.
Sie können einen neuen Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Wenn Sie Ihren Personalausweis wieder auffinden, müssen Sie dies ebenfalls dem Bürgeramt melden. Erst dann können Sie diesen Ausweis weiter nutzen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch bei der Polizei Anzeige erstattet werden.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren (Kosten)
Für die Meldung des Diebstahls fallen keie Gebühren an.
Formulare
- Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses