Personalausweis Fund melden
Allgemeine Informationen
Finden Sie Ihren Personalausweis nach einer Verlustmeldung oder Diebstahl wieder, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Voraussetzungen
- Sie haben den Verlust des Ausweises gemeldet
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
- ggf. vorläufiger Personalausweis
Gebühren (Kosten)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gebühr: 6,00 Euro
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises - Gebühr: 6,00 Euro
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Formulare
- Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses