Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
Allgemeine Informationen
Mit der Förderung der Aufstiegsfortbildung (AFBG) werden Sie finanziell bei der Teilnahme einer beruflichen Fortbildung unterstützt.
Sie erhalten die Förderung, auch Aufstiegs-BAföG genannt, zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Darlehen. Das Darlehen ist während Ihrer Fortbildung und bis zu 6 Jahre danach zins- und tilgungsfrei.
Sie können die Fortbildung in Teilzeit oder Vollzeit absolvieren.
Die AFBG-Förderung ist für Sie geeignet, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse vorweisen können:
- Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Ausbildung nach Handwerksordnung (HWO)
- Bachelor
Hierfür müssen Sie eine Aufstiegsfortbildung anstreben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Fristen
Sie müssen den Antrag spätestens zum letzten Unterrichtstag eines Maßnahmeabschnitts stellen. Die Förderung kann dann auch rückwirkend gezahlt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sie können den Antrag schriftlich und online (DE-Mail) stellen.