Bildung neuer Flurstücke beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein bestehendes Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke, z. B. zwecks Verkauf, aufteilen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.
Zur Bildung von neuen Flurstücken wird dann entweder eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt oder die Flurstücksbildung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten. Welcher Sachverhalt auf Ihren konkreten Einzelfall zutrifft, erläutern Ihnen die Vermessungsstellen gern im Einzelnen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation.
Zuständige Stelle
Gebühren (Kosten)
Zerlegung: für die örtlichen Vermessungsarbeiten und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte, der Grenzlänge, der Bodenrichtwertzone und der Anzahl der Flurstücke. Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.
Verschmelzung: kostenfrei
Sonderung: für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte, der Grenzlänge, der Bodenrichtwertzone und der Anzahl der Flurstücke. Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.
Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung: für die Bestimmung und die Registerführung werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte, der Grenzlänge, der Bodenrichtwertzone und der Anzahl der Flurstücke. Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.