Gebäudeeinmessung beantragen
Sie haben ein Gebäude neu gebaut oder in seinen Außenmaßen verändert? Dann muss der Grundriss neu erfasst werden.
Volltext
Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.
Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.
Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.
Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)
Verfahrensablauf
- Sie beauftragen eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur.
- Die Vermessungsingenieurin oder der -ingenieur erstellt geeignete Unterlagen.
- Sie beantragen die Übernahme der Gebäudeeinmessung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo prüft Ihre Unterlagen.
- Das LVermGeo übernimmt die Daten in das Liegenschaftskataster.
Voraussetzungen
- das Gebäude wurde neu gebaut und ist größer als ca. 10 m²
- oder das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
- Ihnen gehört das Gebäude
Erforderliche Unterlagen
Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.
Formulare
Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der Unterlagen beim LVermGeo zeitnah.
Kosten
etwa 50,00 EUR bis 80, 00 EUR
Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.
Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Frist
Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Urheber
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal