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Aufstellen von Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erlauben
Allgemeine Informationen
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die
- die Möglichkeit eines Gewinnes bieten,
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der Sie das Spielgerät aufstellen wollen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit
- Die Bauart der Spielgeräte ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen.
- Der Aufstellungsort entspricht den Durchführungsvorschriften der Gewerbeordnung.
Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt