Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer

Volltext

Für die Ausübung einer Maklertätigkeit benötigen Sie eine Erlaubnis.

Dies trifft zu, wenn Sie gewerbsmäßig

  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  • den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder
  • Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben

oder wenn Sie Bauvorhaben

  • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
  • als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Wenn Sie in einem Ort mit weniger als 10.000 Einwohnern leben, wenden Sie sich an Ihren Landkreis .

Wenn Sie in einem Ort mit mehr als 10.000 Einwohnern leben, wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde .

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
     

Kosten

EUR 110,00 bis EUR 1.650,00