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139/2024 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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21.01.2025
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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22.01.2025
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ungeändert beschlossen
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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03.02.2025
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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04.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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26.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss
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Vorberatung
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11.02.2025
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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12.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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18.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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19.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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27.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: Maßnahmen betreffen den Gesamthaushalt
X | finanziellen Auswirkungen | 18.163.300 19.371.100 EUR im Ergebnishaushalt bis 2033 |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: Erhöhung i. H.v. |
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| Gesamtausgaben* in Höhe von: Senkung i. H. v. *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze erfordern kommunales Handeln, das die stetige Aufgabenerfüllung gewährleistet. Dieses ist nur möglich, wenn die Kommune einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufstellt. Bereits seit der Haushaltsplanung 2021 zeichnet sich für die städtischen Finanzen eine dauernde Gefährdung der Leistungsfähigkeit ab.
Anhand der vorliegenden Haushaltsplanung wird ersichtlich, dass die Rücklagen mit dem in der Doppelhaushaltsplanung prognostizierten Gesamtdefiziten von 2025-2029 bis zum Jahr 2027 aufgebraucht sein werden. Insofern bedarf es gem. § 100 Abs. 3 i. V. m. § 98 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. In diesem sind Maßnahmen darzustellen, durch die, die in der Vermögensrechnung und im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbedarfe in künftigen Jahren vermieden werden sollen. Die in der Anlage 3 dargestellten Maßnahmen sind grundsätzlich verbindlich, teilweise bedarf es aber eines separaten Beschlusses durch die jeweiligen Gremien.
Durch den Beschluss der Vertretung zur Haushaltskonsolidierung entsteht eine Selbstbindung an die vorgegebenen Konsolidierungsmaßnahmen. Nach § 100 Abs. 6 Satz 1 f. KVG LSA sind die im HKK dargestellten Maßnahmen folglich grundsätzlich verbindlich und im Rahmen der Haushaltsaufstellung und des Haushaltsvollzuges zu beachten und umzusetzen. Abweichungen von diesen bindenden Festlegungen und die jährlichen Fortschreibungen des HKK sind nur zulässig, wenn das Haushaltskonsolidierungsziel auf andere Weise erreicht wird oder sich die Planungsgrundlagen rechtlich oder tatsächlich ändern. Entsprechende Anpassungen des HKK sind formal von der Vertretung zu beschließen.
In dem in der Anlage aufgeführten Maßnahmenkatalog soll dargestellt werden, dass innerhalb des gesetzlich festgelegten Konsolidierungszeitraumes (spätestens im fünften Jahre, welches auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum folgt (2025-2028 + fünf Jahre Konsolidierungszeitraum = 2033) der Haushaltsausgleich durchgeführt werden kann und die Zahlungsfähigkeit sichergestellt wird. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird zukünftig abgerechnet und fortgeschrieben. Zudem wird es nicht als starres Instrument innerhalb der Verwaltung gewertet, sondern unterliegt einem stetigen Kontroll- und Anpassungsprozess, an welchem sowohl die Stadträte als auch die Mitarbeiter der Verwaltung aufgefordert sind, sich einzubringen und das Konzept umzusetzen
Anlage/n ...
Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2025ff. weist einen Fehlbedarf in Höhe von 2.233.800 € (nach Rücklagenverrechnung = 0 €) aus. Im vorliegenden HKK 2025 bis 2033 wird ein Rückblick über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2024 bis 2032 vorgenommen (Abrechnung Anlage 2) sowie in der Fortschreibung (Anlage 3) neue Maßnahme aufgenommen und bekannte Maßnahmen weiter vorangetrieben.
Bei den bisherigen Maßnahmen konnten im Jahr 2024 sieben Maßnahmen umgesetzt werden.
- M3 Stadtratssitzungen ohne Live-Aufzeichnung
- M12 Konzeptionelle Betrachtung Harzmuseum
- M14 konzeptionelle Betrachtung des Wildparkes
- M16 Pauschale Senkung d. Veranstaltungsbudgets
- M17 Erhöhung d. Kindertagesstättengebühren
- M18 Optimierung des Sportanlagenbetriebes
- M27 Anpassung der Kurtaxe
Weitere drei Maßnahmen wurden nicht umgesetzt:
- M20 Parkscheinautomat Park+Garten
- M25 Zusammenlegung der Gremien
- M31 Anpassung Kosten bei Minderheitsbeteiligungen und Mitgliedschaften
Weitere 11 Maßnahmen sind weiterhin in der Umsetzung.
Insgesamt wurde ein Konsolidierungseffekt i. H. v. 637.200 EUR im Jahr 2024 erreicht werden, dies bedeutet eine Zielerreichung i. H. v. 93%. Bei der Betrachtung des gesamten Konsolidierungszeitraumes bis 2032 wird ein Konsolidierungseffekt i. H. v. 11.117.445 € ermittelt, was rd. 34,2% des Gesamtkonsolidierungszieles entspricht.
Für die Fortschreibung werden drei neue Maßnahmen aufgenommen (M32-M34)), welche einen Konsolidierungsbeitrag i. H. v. insgesamt 1.750 TEUR erzielen sollen.
Bei kontinuierlicher Weiterverfolgung der Maßnahmen ist eine stetige Verringerung der Defizite bei dem geplanten Ertrags- und Aufwandsvolumen bis zum Jahr 2033 möglich, die Verlustvorträge können verringert werden. Dennoch reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, um das Defizit vollständig zu abzubauen.
Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse im Konsolidierungszeitraum nach Umsetzung aller Konsolidierungsmaßnahmen bis 2032 2033:
Jahr | Ergebnis vor Konsolidierung | Konsolidierungs-betrag | Ergebnis nach der Konsolidierung | Konso-Ergebnis nach der Verrechnung mit der Rücklage |
2025 | -2.233.800 € | 296.900 € | -1.936.900 € | 5.744.407 € |
2026 | -5.823.800 € | 1.633.200 € | -4.190.600 € | -4.190.600 € |
2027 | -3.147.100 € | 1.932.800 € | -1.214.300 € | -1.214.300 € |
2028 | -2.995.500 € | 2.207.800 € | -787.700 € | -787.700 € |
2029 | -3.517.000 € | 2.391.500 € | -1.125.500 € | -1.125.500 € |
2030 | -3.674.400 € | 2.565.800 € | -1.108.600 € | -1.108.600 € |
2031 | -3.674.400 € | 1.500.200 - 2.708.000 € | -2.174.200 - 966.400 € | -2.174.200 -966.400 € |
2032 | -3.674.400 € | 2.780.600 € | -893.800 € | -893.800 € |
2033 | -3.674.400 € | 2.854.500 € | -819.900 € | -819.900 € |
Summe 2025-2033 | -32.414.800 € | 18.163.300 19.371.100 € | -1.936.900 -13.043.700 € | -6.570.193 -5.362.393 € |
Die Rücklagenentwicklung gestaltet sich folgendermaßen: (Achtung, hier wurde das Diagramm aktualisiert)
Es ist insofern erkennbar, dass durch die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen eine Stabilisierung und deutliche Verbesserung der finanziellen Lage erreichbar sein kann. Infolgedessen sollte das gemeinsame Vorantreiben der Konsolidierungsmaßnahmen und die kritische Selbstreflektion in den Produktverantwortlichkeiten einen großen Schwerpunkt in der Verwaltung als auch in der Politik darstellen.
Kascha
Oberbürgermeister
Anlagen: 1 Übersicht über die Maßnahmeblätter; 2 Abrechnung HKK; 3 Fortschreibung HKK