Frau Leo führt auch in diese Beschlussvorlage ein und hält fest, dass in 2023 das 1. Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt wurde, in dem 28 Maßnahmen enthalten waren. Die Umsetzung der Maßnahmen muss „abgerechnet“ werden. In 2024 wurden 7 Maßnahmen umgesetzt und 3 Maßnahmen eingestellt.
In der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurden Maßnahmen neu aufgenommen (z.B. im Kita-Bereich, Einführung Cashpooling). Weiterhin teilt sie mit, dass das Land Sachsen-Anhalt Handlungsempfehlungen für Einsparmöglichkeiten herausgegeben hat.
Herr Winkelmann fragt nach, ob die Maßnahme „Parkscheinautomat am Bürgerpark“ gestrichen ist. Wenn ja, versteht er es nicht ganz und schlägt vor, dort evtl. eine geringere Gebühr zu nehmen.
Die Maßnahme wurde laut Frau Leo rausgenommen, nachdem eine entsprechende Info aus dem Aufsichtsrat kam. Herr Dorff ergänzt, dass sich der Aufsichtsrat gegen die Aufstellung eines Parkscheinautomaten entschieden hat. Im Gegenzug dazu wurden in 2024 die Eintrittsgelder angehoben. Die Meinung im Aufsichtsrat war, dass sie eher mit einer maßvollen Erhöhung der Eintrittgelder leben können als mit der Erhebung von Parkgebühren mit investivem und Unterhaltungsaufwand. Die Stadt Wernigerode wird im Ergebnis wunschgemäß entlastet.
Herr Fischer spricht sich dafür aus, beim Bürgerpark schon wirtschaftlich zu denken, denn die Kostensteigerungen werden auf die Konsumenten umgelegt. Perspektivisch sollte man die Möglichkeit eines Parkscheinautomaten ggf. nochmal überdenken. Eventuell könnte es unterschiedliche Ticketpreise für Touristen und Einheimische geben.
Herr Dorff erläutert, dass der Bürgerpark pro Jahr ca. 160.000 Besucher hat und damit hohe Einnahmen generiert. Die wirtschaftlichen Zielgrößen werden durch die Park und Garten GmbH erfüllt, ohne auf steigende Zuschüsse angewiesen zu sein.
Herr Albrecht fragt nach zum Thema Cashpooling. Ist es richtig, dass die Töchterkonzerne an die Mutterkonzerne Kredite vergeben können?
Frau Leo bestätigt, dass es diese Möglichkeit innerhalb des Konzernverbundes gibt. Eventuell kann auch im laufenden Tagesgeschäft unterstützt werden. Hierfür gibt es natürlich entsprechende Vorschriften, die einzuhalten sind.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldung gibt, stellt der Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.