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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäße Ausgabe in der Haushaltsstelle 5.7.5.01.5316100 Zuschüsse an öffentliche Sonderrechnungen HSB in Höhe von 97.500,00 €r das Jahr 2024.

                   

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:  5.7.5.01.5316100 Zusch.öff. SondRechn. HSB

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

97.500,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                    

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Begründung:

Die HSB hat im Rahmen der Aufsichtsrat- und Gesellschafterversammlung am 24.09.2024, dem Gesellschafter gegenüber aufgezeigt, dass sie im Jahr 2024 ein Defizit von ca. 5,6 Mio. € erwartet. Im Rahmen der Revisionsverhandlungen mit dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen wurde der HSB von beiden Aufgabenträgern eine finanzielle Unterstützung zur Deckung des prognostizierten Defizits für das Jahr 2024 zugesichert. Diese Zusicherung der zusätzlichen Finanzierung wird nur realisiert, sofern auch die Gesellschafter der HSB einen zusätzlichen Beitrag leisten.

Beide Länder werden einen Großteil des Defizites ausgleichen. Für die Gesellschafter der HSB verbleit noch ein zu finanzierender Betrag von 750.000 €. Die Stadt Wernigerode hält einen Gesellschafteranteil von 13 % an der HSB. Der zusätzliche Zuschuss beläuft sich somit auf 97.500 €.

Die Stadt Wernigerode leistet aktuell einen Zuschuss in he von 199.403 € pro Jahr. Dies ist im Gesellschaftervertrag der HSB im § 27 verankert und durch die Finanzierungsvereinbarung vom 10.06.2020 (BV 045/2019) geregelt.   

Die Gesellschaft hat weiterhin aufgezeigt, dass im Jahr 2025 ebenfalls mit einem Defizit in ähnlicher Höhe zu rechnen ist. Zur Gegensteuerung wird ein Gutachten beauftragt, das den gesamten Betrieb und die Organisation untersuchen soll. Für die Jahre ab 2026 stehen neue Verhandlungen zur langfristigen Finanzierung durch die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen an. Eine erhöhte Finanzierung für 2025 ist in der Haushaltplanung für 2025 berücksichtigt worden.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Bereich:

6.1.2.01.5517999 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute für Kassenkredite  97.500          

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Kascha

Oberbürgermeister          

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