Begründung:
Die HSB hat im Rahmen der Aufsichtsrat- und Gesellschafterversammlung am 24.09.2024, dem Gesellschafter gegenüber aufgezeigt, dass sie im Jahr 2024 ein Defizit von ca. 5,6 Mio. € erwartet. Im Rahmen der Revisionsverhandlungen mit dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen wurde der HSB von beiden Aufgabenträgern eine finanzielle Unterstützung zur Deckung des prognostizierten Defizits für das Jahr 2024 zugesichert. Diese Zusicherung der zusätzlichen Finanzierung wird nur realisiert, sofern auch die Gesellschafter der HSB einen zusätzlichen Beitrag leisten.
Beide Länder werden einen Großteil des Defizites ausgleichen. Für die Gesellschafter der HSB verbleit noch ein zu finanzierender Betrag von 750.000 €. Die Stadt Wernigerode hält einen Gesellschafteranteil von 13 % an der HSB. Der zusätzliche Zuschuss beläuft sich somit auf 97.500 €.
Die Stadt Wernigerode leistet aktuell einen Zuschuss in Höhe von 199.403 € pro Jahr. Dies ist im Gesellschaftervertrag der HSB im § 27 verankert und durch die Finanzierungsvereinbarung vom 10.06.2020 (BV 045/2019) geregelt.
Die Gesellschaft hat weiterhin aufgezeigt, dass im Jahr 2025 ebenfalls mit einem Defizit in ähnlicher Höhe zu rechnen ist. Zur Gegensteuerung wird ein Gutachten beauftragt, das den gesamten Betrieb und die Organisation untersuchen soll. Für die Jahre ab 2026 stehen neue Verhandlungen zur langfristigen Finanzierung durch die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen an. Eine erhöhte Finanzierung für 2025 ist in der Haushaltplanung für 2025 berücksichtigt worden.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Bereich:
6.1.2.01.5517999 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute für Kassenkredite 97.500 €