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067/2024 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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05.12.2024
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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21.01.2025
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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22.01.2025
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ungeändert beschlossen
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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03.02.2025
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.02.2025
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vertagt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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19.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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27.02.2025
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ungeändert beschlossen
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 32.000,00 € Mehreinnahmen im Produkt 5.5.3.01 aus dem Konto Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4321000 und 4321002 bei Annahme gleicher Bestattungszahlen.
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
X | Gesamteinnahmen* in Höhe von: | 32.000,00 EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Die derzeit geltende Friedhofsgebührensatzung vom 27.09.2018 bedarf einer Neufassung, welche mit dieser Vorlage dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Das Bestattungsaufkommen auf dem städtischen Friedhof Am Eichberg hat sich in den letzten Jahren stabilisiert.
Durch das Fachamt und das Amt 20 wurde die Kostenrechnung für das Jahr 2023 vollständig durchgeführt. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt demnach 55,24%.
Die Tendenz zeigt weiterhin, dass die Bereitschaft und auch die finanziellen Möglichkeiten der Bürger für die Beisetzung ihrer Angehörigen den Bereich der anonymen Grabstellen zu wählen, höher ist, als die Nutzung der Reihen- und Wahlgräber, was natürlich auch auf die Gebührenhöhe zurückzuführen ist.
Das Kostensenkungsprogramm von 2007 wurde umgesetzt, wobei allerdings die Auswirkungen unserer Bemühungen, wie z.B. die Außerdienststellung von Friedhofsflächen erst langfristig wirksam werden (ca. 30 Jahre, aber nicht abschließend zu beurteilen).
Das Kostensenkungsprogramm beinhaltete Maßnahmen wie:
Personalkostenreduzierung, Sachkostensenkung, Reduzierung der Saisonbepflanzung, Aufhebung der Grabpflegeverträge, Auslaufen der Grabfelder mit schwieriger topografischer Lage, Außerdienst-stellung von Friedhofsflächen (Waldteil), Erhöhung der Attraktivität des Friedhofes.
Der Betrieb des städtischen Friedhof Am Eichberg ist gegenüber anderen Friedhöfen sehr kostenintensiv, da auf Grund seiner topografischen Lage, seiner geologischen Strukturen und seines hohen Baumbestandes besondere Bedarfe im Unterhaltungsaufwand zu beachten sind. Insbesondere die Pflege und Unterhaltung des Wegesystems mit einer Länge von 18km in zumeist steilen Hanglagen bedeutet einen erhöhten Aufwand sowie eine überdurchschnittliche Belastung unseres Personals und der Technik.
Nachfolgend soll die Übersicht die Entwicklung der Ertrags- und Kostenstruktur darstellen.
Es zeichnet sich im Vergleich der Jahre deutlich ab, dass die Personalkosten seit 2020 moderat gestiegen und die Sachkosten deutlich rückläufig sind. Die Gesamterlöse sind über den gesamten Zeitraum kontinuierlich gestiegen.
Dieses Ergebnis bildet die Grundlage für die Ermittlung der neuen Gebühren, die insofern nur einen leichten Anstieg zu verzeichnen haben. Eine besondere Bedeutung muss der Gebührengestaltung für die Erd- und Urnengräber in den Wahl- und Reihengräbern zu teil werden. Hier soll eine Preissenkung zu einer höheren Nachfrage führen und so zu einem wirtschaftlicheren Betrieb dieses Angebotes. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Trend für den Kauf von Grabstätten weiterhin zu den Gemeinschaftsanlagen geht (siehe hierzu Anlage 1).
Die Gebühren für die Wahlgrabstätten wurden in dieser Beschlussvorlage gesenkt, da in der Kostenrechnung hierdurch eine 100% Kostendeckung erreicht wird.
Die Bestattungsformen UGG-R (Punkt 3.1.); UGG-SP (Punkt 3.2); UGG-BH (Punkt 3.3) und UGG-Stele (Punkt 3.8) unterliegen nach der Neuregelung der Umsatzbesteuerung für die Kommunen der Umsatzsteuer. Auch die dazugehörigen unselbständigen Nebenleistungen Urnenbestattung und Träger unterliegen dann der Umsatzsteuerpflicht. Nach der Kalkulation der Gebühren ist die Umsatzsteuer i.H.v. 19 % zzgl. auf die kalkulierte Gebühr aufgeschlagen worden.
Die Friedhofsgebührensatzung wird gemeinsam mit der Friedhofssatzung zu beschließen und zu veröffentlichen sein, da beide Satzungen einander bedingen.