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Herr Stechhahn beantragt die Vertagung der Beschlussvorlage

 

Herr Albrecht stellt eine Frage zu § 7 der Friedhofsgebührensatzung. Er versteht nicht, warum man nach einmaligem Erwerb einer Grabstätte im Punkt 1 noch weitere Nutzungsrechte unter Punkt 2 dazu kaufen muss.

 

Frau Drube erklärt, dass die unter Punkt 1 genannten Gebühren beim Kauf einer Grabstätte über den dort dargelegten Nutzungszeitraum erfolgen. Sollte später jemand versterben, der ebenfalls auf der erworbenen Grabstätte beerdigt werden soll, muss die Ruhezeit mindestens um die Jahre verlängert werden, die zur Wahrung der Ruhezeit für die gesamte Grabstätte, notwendig sind. Daher ist es auch notwendig unter Punkt 2, Gebühren für die Verlängerung je Jahr und Monat anzugeben.

 

Herr Schatz stellt eine Frage zu den Kostendeckungsgraden und den Gebühren der Grabstätten.

 

Frau Leo erklärt die Verfahrensweise anhand des Kostendeckungsgrades des Jahres 2023. Bei der Berechnung der Gebühren wurde sich am Marktwert orientiert.

 

Herr Boks beantragt die Vertagung der Beschlussvorlage.

 

Abstimmung Vertagung: 9 Ja-Stimmen

 

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Beschluss
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