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Beratungsfolge

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Die Stadtverwaltung Wernigerode wird beauftragt, ein Modell für die Einführung einer sozialen Staffelung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern zum Haushaltsjahr 2025 zu erstellen, wie es bereits in anderen Kommunen praktiziert wird. Dabei soll der Einkommensnachweis auf freiwilliger Basis erfolgen. Wird kein Einkommensnachweis erbracht, so wird die höchste Einkommensstufe angewandt.

        

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

        

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Begründung:

Die erneute Befassung zu diesem Thema ist angezeigt, da im Stadtrat von der Stadtverwaltung irrtümlich die fehlerhafte Aussage getroffen wurde, eine Staffelung nach Einkommensstufen sei in Sachsen-Anhalt nicht möglich. Tatsächlich ist dies jedoch gemäß § 13 Abs.1 Satz 3 KiFöG LSA in Verbindung mit § 90 Abs.3 Satz 2 SGB VIII möglich. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass sich einzelne Stadträte noch umentscheiden. Der Stadtrat soll in die Lage versetzt werden, noch einmal über den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne zu befinden, gleichsam der Änderungsvorlage 088/03/2023 die Stadt zur Erstellung eines Modells für die Einführung einer sozialen Staffelung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern zum Haushaltsjahr 2025 zu beauftragen.

 

Entsprechend sind Wortlaut des Beschlusstextes und nachfolgende Begründung der Änderungsvorlage formuliert von Denis Mau, Stadtrat, entnommen:

 

Ein Bild, das Text, Zahl, Screenshot, Schrift enthält.Automatisch generierte Beschreibung

Tabellenquelle: Anlage 2: 01.08.2022.pdf?cid=12um" style="text-decoration:none">Elternbeitragstabellen ab 01.08.2022 zur Vorlage 5527 (kreis-guetersloh.de)

 

Eltern können bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) als Sonderausgaben geltend machen. Zu beachten ist, dass hierbei nur die Betreuungs-, nicht aber die Verpflegungskosten berücksichtigt werden.

Familien mit höherem Einkommen wird damit ein finanzieller Vorteil verschafft. Einkommensschwachen Familien steht diese Möglichkeit jedoch oft nicht in vollem Umfang zur Verfügung, was zu einer sozialen Ungerechtigkeit führt.

 

        

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Kascha

Oberbürgermeister        

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